26.09.2019 | Gesetzgebung

Bundesrat sieht noch Verbesserungsbedarf an Details der Grundsteuerreform

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Der Bundesrat begrüßt den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform. Bei einzelnen Regelungen sieht er allerdings noch Verbesserungsbedarf. Das geht aus seiner am 20. September beschlossenen Stellungnahme hervor.

So spricht er sich dafür aus, den Hauptfeststellungszeitpunkt für die Bodenrichtwerte um ein Jahr auf den 1. Januar 2021 vorzuziehen. Ein späterer Stichtag beeinträchtige die Umsetzung der Neuregelungen durch die Finanzverwaltungen der Länder. Außerdem plädiert er dafür, dass die Grundsteuerwerte in einem 8-Jahres-Turnus festgestellt werden. Der Gesetzentwurf bestimmt einen siebenjährigen Turnus.

Für höhere Wertfortschreibungsgrenze und einfacheres Bewertungssystem

Weiter fordern die Länder deutlich höhere Wertfortschreibungsgrenzen für die gesetzliche Übergangsphase der neuen Grundsteuer, um zu verhindern, dass eine Vielzahl von Steuermessbescheiden und Grundsteuerbescheiden angepasst werden muss.

Bei der Bewertung unbebauter Grundstücke sollte nach Ansicht der Länder ausdrücklich der Zonenwert maßgeblich sein. Bei der Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern fordern sie, auf die Berücksichtigung des Umrechnungskoeffizienten zu verzichten. Auch die Ermittlung des kapitalisierten Reinertrags von Grundstücken möchten sie vereinfachen, indem bei der Bestimmung des Gebäudealters Veränderungen der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer unberücksichtigt bleiben.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald diese sich dazu geäußert hat, leitet sie sie einschließlich ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiter. Dieser hat bereits am 27. Juni 2019 in erster Lesung mit seinen Beratungen begonnen.

(Bundesrat / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 26.09.2019, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.