26.08.2019 | OLG Frankfurt am Main

Anklage wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Fußball-WM 2006 zugelassen

DKB

Wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main mitteilt, lässt es die Anklage wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft 2006 zu.

Die Staatsanwaltschaft wirft den vier angeklagten ehemaligen Sportfunktionären Hinterziehung bzw. Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2006 vor. Die Angeklagten sollen daran mitgewirkt haben, dass in den genannten Steuererklärungen die Rückzahlung eines Privatdarlehens des Fußballers F.B.in Höhe von 6,7 Mio. Euro im Jahr 2005 zu Unrecht als Betriebsausgabe im Jahr 2006 ertrags- und steuermindernd verrechnet worden sei. Es sei zu Unrecht angegeben worden, dass es sich bei der Zahlung von 6,7 Mio. Euro des Organisationskomitees WM 2006 an die FIFA um eine Beteiligung des DFB an den Kosten einer FIFA-Gala 2006 gehandelt habe.

Hinreichender Tatverdacht ist gegeben

Das Landgericht hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Es fehle ein hinreichender Tatverdacht für die angeklagten Taten. Die von der Staatsanwaltschaft hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde hatte vor dem OLG Erfolg: Nach Würdigung des gesamten Akteninhalts sei ein hinreichender Tatverdacht gegeben.

Der Beschluss vom 16.08.2019 (Az. 1 Ws 22/19) ist nicht anfechtbar. Die Hauptverhandlung wird vor dem Landgericht Frankfurt am Main zu führen sein.

(OLG Ffm. / STB Web)

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