28.05.2019 | OLG Celle

Kranke Ärztin muss keine Eigendiagnose liefern

Auch Ärzte werden krank - und gelten dann als normale Patienten. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Celle im Falle einer Frauenärztin, die dem aufgesuchten Internisten ihre Krankengeschichte nicht selbstständig geschildert hatte.

Einen groben Behandlungsfehler aufgrund unterlassener Basisdiagnostik attestierte das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 1.4.19 (Az. 1 U 66 / 18) einem Internisten. Ihn hatte eine als niedergelassene Frauenärztin tätige Patientin wegen akuter und extremer Kopfschmerzen notfallmäßig in der Privatsprechstunde aufgesucht. Nach einer Untersuchung des Kopfs mittels Computertomographie (CT), die einen altersgerechten Normalzustand ergab, empfahl der Internist die Einnahme von Ibuprofen gegen die Schmerzen und entließ die Patientin nach Hause. Noch am selben Tag wurde die Patientin abends mit Verdacht auf einen Krampfanfall im Gehirn per Rettungswagen in eine Klinik gebracht. Dort wurde aufgrund durchgeführter Untersuchungen bei der Patientin ein Hirnvenenverschluss festgestellt.

Aufgrund dieses Sachverhalts sprachen die Richter am OLG der Ärztin Schmerzensgeld zu: Aufgrund der von ihr beschriebenen extrem starken Kopfschmerzen sei nach dem medizinischen Standard - über die Computertomographie hinaus - eine klinische Untersuchung durchzuführen gewesen. Von der Patientin, die zwar selbst Ärztin ist, aber extrem schmerzgeplagt war, könne nicht erwartet werden, dass sie dem behandelnden Internisten ohne Nachfragen eine vollständige Anamnese liefert. Es sei und bleibe Aufgabe des behandelnden Arztes, entsprechend präzise Fragen zu stellen.

(OLG Celle / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 28.05.2019, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.