19.02.2019 | Verwaltungsgericht Hamburg

Abrechnungsbetrug gefährdet Approbation nicht

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Kardiologen seine Approbation wieder zuerkannt. Der Chefarzt war zuvor wegen Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und einer Geldbuße in Höhe von 100.000 Euro verurteilt worden.

DKB

Seit mehr als zwei Jahrzehnten Chefarzt einer Kardiologischen Abteilung in einem Hamburger Krankenhaus hatte der Mann über vier Jahre hinweg im eigenen Namen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Rechnung eingereicht. Die darin beschriebenen Leistungen hatte aber nicht er persönlich, sondern nachgeordnete Ärzte seiner Abteilung erbracht.

Nach einem Geständnis hatte das Amtsgericht Hamburg-St. Georg den Mann vor zwei Jahren wegen Betrugs in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und einer Geldbuße in Höhe von 100.000 Euro verurteilt. Die Freie und Hansestadt Hamburg widerrief zudem die Approbation des Klägers.

Zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht Hamburg mit Urteil vom 23.01.2019 (Az. 17 K 4618/18) befand: Es bestehe kein Grund, an der ärztlichen Integrität des Mannes zu zweifeln. Zwar habe er sich eines nicht unerheblichen Fehlverhaltens schuldig gemacht. Das Verhalten war - so das Gericht in der mündlichen Urteilsbegründung - aber weder von Gewinnstreben noch ärztlicher Gewissenlosigkeit geprägt.

(VG Hamburg / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 19.02.2019, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.