26.11.2018 | Verwaltungsgericht Aachen

Beihilferückforderung gegenüber Erben rechtmäßig

Sofern ein Erblasser zu Lebzeiten zu Unrecht Beihilfen erhalten hat, steht es dem Staat zu, diese nach seinem Tod von den Erben zurückzufordern.

DKB

Das Verwaltungsgericht Aachen stellte mit Urteil vom 9.11.18 (Az. 7 K 2350/18) klar, dass ein Alleinerbe auf Rückzahlung von Beihilfen in Höhe von rund 70.000 Euro in Anspruch zu nehmen ist, die sein Vater zu Unrecht wegen vermeintlicher stationärer Krankenhausaufenthalte erhalten hatte. Im verhandelten Fall ging es um einen Polizisten der in derselben Sache bereits wegen Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden war.

Die eingereichten Rechnungen über angebliche stationäre Krankenhausaufenthalte des Vaters seien gefälscht gewesen, so die Richter. Als Erbe trete der Sohn in vollem Umfang in die Rechte und Pflichten seines Vaters ein, so das Gericht. Unerheblich sei, wer die Rechnungen manipuliert habe. Vor diesem Hintergrund könne der Sohn mit seinem Einwand, nicht er, sondern seine Ehefrau im Zusammenwirken mit seinem Vater habe die gefälschten Rechnungen bei der Beihilfestelle eingereicht, nicht gehört werden. Der Kläger sei als Alleinerbe in die Rechtsstellung des Vaters eingerückt.

(VG Aachen / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 26.11.2018, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.