05.11.2018 | Studie

Versorgungsgefälle bei der Gesundheit

Gesetzlich Versicherte bewerten die Versorgung durch Fachärzte und Krankenhäuser schlechter als privat Versicherte und beklagen dabei häufiger lange Wartezeiten – dies ist eines der Ergebnisse einer empirischen Studie des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) .

DKB

Das IfW Kiel befragte Patienten in Schleswig-Holstein und fand dabei heraus, dass diese insgesamt leidlich zufrieden mit der medizinischen Versorgung sind. So erteilten sie Hausärzten eine Schulnote 2, Fachärzten eine 2,5 und Krankenhäusern immerhin noch eine 2,54.

Ein differenzierter Blick offenbarte allerdings große Unterschiede in der subjektiven Einschätzung der Versorgungsqualität. So wird die ärztliche Versorgung in ländlichen Gebieten schlechter bewertet als in der Stadt; privat Versicherte sind insbesondere im Bereich der Fachärzte und Krankenhausbehandlungen deutlich zufriedener als gesetzlich Versicherte.

Zu lange Wartezeiten und zu wenig Personal

Kritikpunkte quer über alle befragten Gruppen hinweg sind gegenüber den Hausärzten vor allem lange Wartezeiten (37,6 Prozent) sowie begrenzte Zeit des behandelnden Arztes (30,9 Prozent). Bei der fachärztlichen Behandlung werden demgegenüber die Terminvergabe (64,0 Prozent) sowie die Leistungsübernahme (18,0 Prozent) als Hauptprobleme gesehen. Die größten Schwierigkeiten der Behandlung im Krankenhaus sind aus Patientensicht die Überlastung des Pflegepersonals (64,4 Prozent) sowie die begrenzte Zeit der Ärzte (10,7 Prozent).

Die Autoren der Studie richten daher ihren Appell vor allem an die Politik: Die bislang im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen genügten nicht, um die unterschiedliche Versorgungsqualität in Stadt und Land und bei privat und gesetzlich Versicherten anzugleichen.

Neben bundespolitischen Initiativen müssten auch die Kommunen eingebunden werden. Zudem sollten neben Maßnahmen zur gerechteren Terminvergabe auch Reformen in der Leistungsübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen diskutiert werden. Die bisher beschlossenen Maßnahmen, wie etwa die Ausweitung des Mindestsprechstundenangebotes für gesetzlich Versicherte, seien zur Lösung des Problems nicht ausreichend.

(IfW / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 05.11.2018, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.