25.09.2018 | Bundesrat

Bundesrat will Ehrenamt und Vereine stärker unterstützen

Der Bundesrat hat sich am 21. September 2018 mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Änderungen im Steuerrecht auseinandergesetzt und weitere Vorschläge eingebracht, u.a. im Bereich Gemeinnützigkeit.

DKB

Zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements möchte der Bundesrat die sog. Übungsleiterpauschale auf 3000 Euro erhöhen. Durch die Anhebung könnten auch von den Übungsleiterinnen und Übungsleitern getragene Kosten
– insbesondere Fahrtkosten – im Zusammenhang mit der Tätigkeit besser als bisher steuerfrei erstattet werden, heißt es dazu in der Begründung.

Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale

Die sog. Ehrenamtspauschale soll auf 840 Euro erhöht werden. Diese Maßnahme unterstütze all diejenigen, die zwar nicht Übungsleiterinnen und Übungsleiter beziehungsweise Ausbilderinnen und Ausbilder sind, sich aber gleichwohl ehrenamtlich engagieren, beispielsweise als Schriftführerinnen und Schriftführer oder Kassenwartinnen und Kassenwarte von gemeinnützigen Vereinen.

Freigrenze für Vereine auf 45.000 EUR anheben

Darüber hinaus hat der Bundesrat eine Entschließung zur „Erhöhung der Freigrenze des § 64 Abs. 3 AO (Abgabenordnung) von 35.000 EUR auf 45.000 EUR“ gefasst und bittet die Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zu unterbreiten.

Die Länder erachten die Freigrenze als ein wichtiges Instrument, Ehrenamtliche in den Vereinen von administrativen Aufgaben zu entlasten. Bei dieser Vorschrift handele es sich um eine Vereinfachungsregelung. Sie stelle steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die von steuerbegünstigten Körperschaften neben ihrer ideellen Tätigkeit unterhalten werden und die lediglich geringe Umsätze (von zur Zeit nicht mehr als 35.000 Euro im Jahr) erzielen, mit ihren Gewinnen von einer Körperschaft- und Gewerbesteuerbelastung frei. 

Die letzte Erhöhung der Freigrenze liegt bereits mehr als zehn Jahre zurück. Der Bundesrat hält deshalb eine Erhöhung des Betrags um 10.000 Euro auf 45.000 EUR für angemessen, damit die Vorschrift ihrem Vereinfachungscharakter weiterhin gerecht werden kann.

(Bundesrat / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 25.09.2018, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.