10.09.2018 | Personalie

Neue Richterin am Bundesfinanzhof: Dr. Antje Weihs

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Wie der Bundesfinanzhof mitteilt, ist am 10. September 2018 die Richterin am Finanzgericht Dr. Antje Weihs vom Bundespräsidenten zur Richterin am Bundesfinanzhof ernannt worden.

Das Präsidium des Bundesfinanzhofs hat Dr. Antje Weihs dem II. Senat zugewiesen, der hauptsächlich für Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer und die Einheitsbewertung zuständig ist.

Promoviert hat die neue BFH-Richterin an der Universität Tübingen am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Europarecht und Rechtsvergleichung. Zudem erlangte sie den Abschluss Bachelor of Civil Law (BCL) an der Universität Oxford.

Es folgte der höhere Dienst in der bayerischen Finanzverwaltung ab September 2001. Von dort wurde sie für vier Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. In der Finanzverwaltung war sie zuletzt als Ständige Vertreterin des Amtsleiters und Sachgebietsleiterin für Rechtsbehelfsstellen beim Finanzamt Aschaffenburg eingesetzt. Im November 2013 wechselte sie als Richterin an das Finanzgericht Nürnberg, dem sie bis zu ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesfinanzhof angehörte.

(BFH / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 10.09.2018, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.