06.09.2018 | Statistik

Erbschaft- und Schenkungsteuer 2017 in Hessen

2017 setzte die hessische Finanzverwaltung 487 Millionen Euro Erbschaftsteuer und 123 Millionen Euro Schenkungsteuer fest – zusammen 610 Millionen Euro.

Von den insgesamt 11.250 Erb- und Schenkungsfällen in Hessen sind eine deutliche Mehrheit (80,8 Prozent) Erbschaftsfälle, teilte das Hessische Statistische Landesamt weiter mit.

Entsprechend standen einem „steuerpflichtigen Erwerb von Todes wegen“ in Höhe von insgesamt von 2,2 Milliarden Euro lediglich 850 Millionen Euro Schenkungen gegenüber. Auffällig sei, so die Behörde, dass die Quote der Vererbungsfälle bei hohen Vermögensübertragungen deutlich niedriger ausfalle: Rechne man nur steuerliche Erwerbe ab 2,5 Millionen Euro ein, so stünden 110 Erbfällen 55 Schenkungsfälle gegenüber. Der Anteil der Erbfälle würde hier somit nur zwei Drittel betragen.

31,9 Prozent des Wertes der Nachlassgegenstände wurden zum Grundvermögen gezählt, nur 5,2 Prozent zum Betriebsvermögen. Einem Gesamtnachlass von 3,6 Milliarden Euro standen Nachlassverbindlichkeiten in Höhe von 580 Millionen Euro gegenüber, so dass sich netto (Reinnachlass) ein Wert von etwa 3,0 Milliarden Euro ergab.

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass Freibeträge dafür sorgen würden, dass die meisten Erb- und Schenkungsfälle steuerlich nicht aufschlagen würden und deshalb in der Statistik auch nicht berücksichtigt sind seien.

Download: Die Erbschaft- und Schenkungsteuer 2017 in Hessen

(Hess. Statist. Landesamt / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 06.09.2018, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.