04.09.2018 | Bundeswirtschaftsministerium

Bundeswirtschaftsminister will Marktmacht der Internetkonzerne besser kontrollieren

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat eine Studie zur „Modernisierung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen“ in Auftrag gegeben, die nun vorliegt. Ziel ist ein Konzept, das die Instrumente der Wettbewerbsbehörden verbessert, um gegen den Missbrauch von Marktmacht von Unternehmen vor allem in der Digitalwirtschaft effektiver vorgehen zu können.

DKB

Im Sommer 2017 wurde das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Rahmen der 9. GWB-Novelle bereits um wichtige Regeln für die Digitalwirtschaft ergänzt. Der Koalitionsvertrag hat das Thema erneut aufgegriffen mit dem Ziel, die wettbewerbsbehördliche Aufsicht weiterzuentwickeln, insbesondere im Hinblick auf Missbräuche von Plattformunternehmen. Diese Fragestellungen greift die Studie nun auf.

Kartellrechtliche Interventionsschwelle absenken

Es gebe Fälle, so ein zentrales Ergebnis, in denen die kartellrechtliche Interventionsschwelle abgesenkt werden sollte. Empfohlen werden hierzu u. a. Regelungen um ein „Tipping“ von Märkten zu verhindern, wenn das Umkippen eines Marktes ins Monopol auf strategischen Behinderungen marktmächtiger Unternehmen beruht.

Marktanteilsabhängige „Daten-Sharing-Pflicht“

Zudem könne die Kontrolle über Daten Machtpositionen begründen. Diesbezüglich wird vorgeschlagen, niedrigere Anforderungen an die Missbräuchlichkeit der Datenzugangsverweigerung zu stellen. Um den Zugang zu großen Datenmengen für Zwecke des Trainings selbstlernender Algorithmen zu erleichtern und so Wettbewerbsvorteile besonders datenreicher Unternehmen zu neutralisieren, sollte außerdem über eine marktanteilsabhängige „Daten-Sharing-Pflicht“ nachgedacht werden.

Das BMWi will die Empfehlungen der Studie (zum Download) nun prüfen.

(BMWi / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 04.09.2018, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.