16.08.2018 | Bundeskabinett

Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 16. August 2018 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen. Danach soll neben den bestehenden drei Varianten "weiblich", "männlich", "ohne Angabe" für intersexuelle Personen die Möglichkeit "divers" geschaffen werden.

DKB

Bei der Geburt eines Kindes ist auch dessen Geschlecht im Geburtenregister zu beurkunden. Bei Kindern, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet wurden, konnte die Geburt ohne eine Geschlechtsangabe eingetragen werden. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 genügt diese Regelung nicht dem Grundgesetz. Auch für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung müsse das Gesetz einen "positiven Geschlechtseintrag" ermöglichen.

Der Gesetzentwurf sieht hier vor, dass der Standesbeamte neben den bereits vorgesehenen Varianten die Angabe "divers" eintragen kann.

(BMI / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 16.08.2018, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.