03.07.2018 | Statistik

Arbeitszeitkonto weit verbreitet

Seit der Jahrtausendwende ist der Anteil der Beschäftigten mit einem Arbeitszeitkonto auf 56 Prozent gestiegen, vermeldet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. 1999 waren es erst 21 Prozent gewesen.

DKB

Der Anteil der Betriebe mit Arbeitszeitkonten hat sich um 17 auf 35 Prozent erhöht. Besonders häufig nutzen sie Konten mit einem kürzeren Ausgleichszeitraum. Langzeitkonten bleiben weiterhin die Ausnahme. Bei zwei von zehn Betrieben, die Arbeitszeitkonten führen, beträgt der Ausgleichszeitraum maximal ein halbes Jahr. Bei vier von zehn Betrieben müssen die Zeitguthaben oder -schulden innerhalb eines Zeitraums zwischen einem halben und einem Jahr ausgeglichen werden bzw. darf an einem Stichtag ein bestimmter Wert nicht über- oder unterschritten werden.

Daneben haben ebenfalls vier von zehn Betrieben Arbeitszeitkonten ohne einen feststehenden Ausgleichszeitraum. Hier sind die Ausgleichszeiträume entweder nicht geregelt oder aber nur grundsätzlich festgelegt und kurzfristig modifizierbar.

Obwohl das im Jahr 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen („Flexi-II-Gesetz“) die Nutzung von Langzeitkonten auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt hat, machen nur wenige Betriebe davon Gebrauch: Lediglich zwei Prozent führen separate Langzeitkonten. Dort angesparte Guthaben werden am häufigsten für längere Freistellungen sowie für Familien- oder Weiterbildungszeiten genutzt. Weniger bedeutend hingegen sind Konten, die eine Verkürzung der Lebensarbeitszeit ermöglichen.

(IAB / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 03.07.2018, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.