21.06.2018 | Umfrage

Kapitalbeschaffung: Börsengang wieder interessanter für Startups

Einer Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom zufolge, denkt derzeit fast jedes vierte deutsche Startup (23 Prozent) über einen Börsengang nach. Konkret planen davon jedoch nur 1 Prozent diesen Schritt.

Otto-Schmidt-Verlag

Befragt wurden mehr als 300 Startups. Im vergangenen Jahr lag der Anteil derjenigen, die sich einen Börsengang vorstellen können, mit 14 Prozent deutlich darunter. 2016 war die Börse hingegen noch attraktiver und für 38 Prozent ein Thema. Grundsätzlich ausschließen möchten einen Börsengang nur 14 Prozent der Startups, damit liegt dieser Wert auf dem Niveau der Vorjahre (2017: 14 Prozent, 2016: 13 Prozent). 6 von 10 Startups (58 Prozent) geben an, dass ein Börsengang aktuell kein Thema für sie ist. Im Durchschnitt benötigen Startups in Deutschland in den kommenden zwei Jahren 3,1 Millionen Euro frisches Kapital und damit deutlich mehr als noch 2017 mit 2,2 Millionen Euro.

Initial Coin Offering als Alternative?

Als Alternative zu einem Börsengang gilt seit einiger Zeit ein sogenannter ICO, ein Initial Coin Offering. Dabei treten Geldgeber und Startups über die Blockchain-Technologie in Verbindung. Aktuell planen 3 Prozent der Startups einen ICO, 12 Prozent halten die Coin-Ausgabe in Zukunft für denkbar. Jedes dritte Startup (37 Prozent) sagt aber auch, dass ein ICO aktuell kein Thema ist, jedes fünfte (20 Prozent) schließt einen solchen Weg der Kapitalbeschaffung grundsätzlich aus, 13 Prozent haben sich dazu noch keine Meinung gebildet oder wollen diese nicht äußern. Und 16 Prozent der Startups wissen gar nicht, was ein ICO ist. "Ein ICO ist deutlich weniger reguliert als ein Börsengang, das ist sowohl Chance als auch Herausforderung für Startups und Investoren. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Planung und Durchführung, denn Startups betreten damit juristisch wie technologisch neue Pfade", sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.

(Bitkom / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 21.06.2018, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.