12.06.2018 | Meldung

Befragung: Stiftungen befürworten bundeseinheitliches Stiftungsregister

In einer aktuellen Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen haben rund drei Viertel der befragten Stiftungen die Einrichtung eines bundeseinheitlichen Stiftungsregisters befürwortet. Dies teilte der Verband mit.

DKB

Auf Basis dieses Umfrage-Ergebnisses hat der Bundesverbandes Deutscher Stiftungen seine Forderung bekräftigt, im Rahmen der bevorstehenden Stiftungsrechtsreform eine digitalbasierte Registerlösung mit Publizität einzuführen. Dies reduziere die bürokratische Last, mit der sich viele Stiftungen auf Grund der aktuellen Rechtslage konfrontiert sehen würden. Der aktuelle Verwaltungsmehraufwand schränke insbesondere kleine Stiftungen mit ehrenamtlich Tätigen erheblich ein, so Prof. Dr. Stephan Schauhoff, Vorstandsmitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen. Überlegungen, zusätzliche Bezeichnungen wie die Abkürzung "SbR" für Stiftungen bürgerlichen Rechts einzuführen, würden den bürokratischen Mehraufwand demgegenüber noch erhöhen.

Zwar sei die Mehrheit der Stiftungen für ein Stiftungsregister, doch zeige die Befragung auch, dass nur knapp 60 Prozent der befragten Stiftungen ihre Satzung und nicht mal ein Drittel ihren jüngsten Freistellungsbescheid online gestellt hätten. Satzung und Freistellungsbescheid zu veröffentlichen, seien zwei einfache Schritte für mehr Transparenz, solange das Stiftungsregister noch nicht eingeführt ist. Dies gehöre heute schon zu den Anforderungen, die Unterzeichner der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft" erfüllen müssten. Laut der aktuellen Umfrage geben außerdem weniger als die Hälfte der Stiftungen auf der eigenen Internetseite Auskunft zu den Stiftungsfinanzen.

(Bu.verband Dt. Stiftungen / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 12.06.2018, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.