28.05.2018 | Gleichstellung

Deutscher Juristinnenbund fordert diskriminierungsfreie Gestaltung von Steuerformularen

Bei der Jahrestagung der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder am 24. und 25. Mai in Goslar stand auch das Thema "Bürgerfreundliche Sprache in der Finanzverwaltung" auf der Tagesordnung. "Eine gute Gelegenheit, nun endlich auch für diskriminierungsfreie Steuervordrucke der Finanzverwaltung zu sorgen", so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig.

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Im Hinblick auf eine geschlechtergerechte Sprache sei "noch viel Luft nach oben", so djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig. (Foto: © Hoffotografen)

Die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung und die offizielle Anleitung zur Einkommensteuererklärung seien durchsetzt von Rollenstereotypen, die dringend beseitigt werden müssen. Unmittelbar diskriminierend würden sie das Bild des männlichen "Ernährers" und der weiblichen "Zuverdienenden" enthalten. So sei im Vordrucke für die Einkommensteuererklärung bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren ausdrücklich der "Ehemann" als steuerpflichtige Person einzutragen, die nachrangige zweite Rubrik sei ausdrücklich für die "Ehefrau" vorgesehen. Diese Reihung sei auch dann einzuhalten, wenn sie mehr verdient als er und selbst dann, wenn Frauen das Familieneinkommen allein erwirtschaften. Die Einkommensteuererklärung werde immer unter dem Namen des Ehemannes geführt. Bis 2010 galt das Konto des Ehemannes sogar als Regelfall für Erstattungen.

Lösung für gleichgeschlechtliche Paare

Die ehemalige Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks, räumte schon vor mehr als zehn Jahren ein, dass sich die Vordrucke am tradierten Leitbild der Einverdienstehe orientieren – aus organisatorischen Gründen. Für eingetragene Lebenspartnerschaften bzw. gleichgeschlechtliche Ehen scheinen diese organisatorischen Gründe lösbar. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften im Mai 2013 wurden die Steuervordrucke zur Einkommensteuererklärung überarbeitet. In der Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2013 konnten sich Lebenspartner*innen bereits als Lebenspartner/in A oder B eintragen. Nach der Einführung der Ehe für alle ermöglicht der Mantelbogen für die 2018 abzugebende Einkommensteuerklärung gleichgeschlechtlichen Paaren, sich als „Person A“/„Person B“ bzw. "Ehegatte A"/"Ehegatte B" einzutragen. An der – fett gedruckten ‑ Zuordnung von "Ehemann" und "Ehefrau" hat sich jedoch nichts geändert.

Überkommene Rollenklisches: Frau Muster arbeitet halbtag, Herr Muster Vollzeit

Das überkommene Rollenklischee werde ein der offiziellen Anleitung zur Einkommensteuererklärung fortgesetzt, so der djb in seiner Pressemitteilung weiter: "Nach dem "Beispiel" in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2017 arbeitet Frau Muster halbtags, Herr Muster offenbar Vollzeit. Die Vordrucke, so ist zu lesen, füllt Herr Muster für beide Eheleute aus (obwohl Frau Muster selbst Buchhalterin ist). Dieses Bild spricht für sich und ist in staatlichen Vordrucken fehl am Platz."

Auch die Gleichstellungs- und Frauenminister*innen und -senator*innen der Länder (GFMK) haben mehrfach eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung von Steuervordrucken eingefordert. Die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig: "Es ist nicht nachvollziehbar, warum die für gleichgeschlechtliche Ehen geltenden Ordnungsprinzipien der Steuerverwaltung nicht auf verschiedengeschlechtliche Ehen übertragbar sind. Die Steuervordrucke sind umgehend diskriminierungsfrei zu gestalten. Überkommene Rollenklischees haben darin nichts zu suchen und auch im Hinblick auf eine Sprache, die alle anspricht – statt wie bisher nur das generische Maskulinum zu verwenden – ist noch viel Luft nach oben."

(djb / STB Web)

Lesen Sie hierzu auch die Glosse:

"Altbackene Steuerformulare adé - Oder: Wie der Splittingtarif für Lebenspartnerschaften Ehefrauen unterstützt" von Susanne Christ (24.07.2013)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 28.05.2018, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.