02.05.2018 | Aktuell

Steuererklärungspflicht auch für steuerbefreite Vereine

Die Finanzämter prüfen in der Regel alle drei Jahre, ob Vereine und andere Organisationen (z. B. Stiftungen), die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, in der zurückliegenden Zeit mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllt haben.

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Wie das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz mitteilt, verschicken Finanzämter aktuell wieder entsprechende Aufforderungen. Zu diesem Zweck müssen die Vereine bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung (Vordruck "KSt 1" mit der "Anlage Gem") abgeben und Kopien ihrer Kassenberichte und Tätigkeits- bzw. Geschäftsberichte beifügen.

Da der dreijährige Prüfungszeitraum nicht bei allen Vereinen identisch ist, sind von der jetzt beginnenden Überprüfung nicht sämtliche Vereine betroffen. Viele werden aber eine schriftliche Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe der genannten Unterlagen erhalten. Wie üblich werden keine Steuererklärungs-Formulare mehr an die Vereine versandt. Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln.

(LfS Rheinl.-Pf. / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 02.05.2018, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.