13.04.2018 | OLG Hamm

Vom Hoferben zum Alleinerben

Ein zum Hoferben bestimmter Rechtsnachfolger kann - anstelle der gesetzlichen Erbfolge - Alleinerbe des Erblassers werden, wenn der landwirtschaftliche Betrieb die Hofeigenschaft im Sinne der Höfeordnung (HöfeO) verliert. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden.

Otto-Schmidt-Verlag

2005 schloss der Erblasser mit seinen Geschwistern einen notariellen Erbvertrag, mit dem er ihnen das Miteigentum an zwei Baugrundstücken vermachte. Mit dem Antragsteller schloss er 2007 einen weiteren Erbvertrag, indem er diesen zum Hoferben einsetzte. Im Gegenzug verpflichtete sich der Antragsteller, an den Erblasser eine monatliche Rente in Höhe von 850 Euro zu zahlen. Diese Verpflichtung erfüllte der Antragsteller bis zum Tod des Erblassers.

Kein Hof mehr im Sinne der Höfeordnung

Der landwirtschaftliche Betrieb des Erblassers verfügte bei seinem Tod über kein Inventar mehr, die zu ihm gehörenden Gebäude hatte der Erblasser weitgehend gewerblich vermietet, die große Diele seines Wohnhauses zu einem Veranstaltungsraum umgebaut und an ein örtliches Cateringunternehmen verpachtet. Sein Lebensunterhalt bestritt der Erblasser zuletzt im Wesentlichen aus Miet- und Pachteinnahmen. Daher vertrat die Antragsgegnerin, eine von sechs Nichten und Neffen des Erblassers, die Auffassung, dass der Antragsteller kein Hoferbe geworden sei, weil der Hof des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes kein Hof im Sinne der HöfeO mehr gewesen sei. Vielmehr sei der Erblasser im Wege der gesetzlichen Erbfolge von seinen Nichten und Neffen beerbt worden.

Wille des Erblassers

Nach Auffassung des OLG Hamm ist es dem Erblasser darum gegangen, seinen Nachlass im Ganzen zu erhalten und nicht durch eine - im Wege der gesetzlichen Erbfolge eintretende - Aufteilung an seine Nichten und Neffen zu zersplitterten. Den Nachlass habe zudem der Antragsteller erhalten sollen, mit dem eine monatliche Zahlung in Höhe von 850 Euro vereinbart worden sei. Dem Antragsteller sei daher nach allgemeinem Erbrecht ein Erbschein zu erteilen, der ihn als Alleinerben des Erblassers ausweise (Beschluss vom 21.03.2018, Az. 10 W 63/17 OLG Hamm).

(OLG Hamm / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 13.04.2018, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.