28.03.2018 | Statistisches Bundesamt

Insolvenzen: Gläubiger erhielten 2,6 Prozent ihrer Forderungen zurück

Bei Insolvenzverfahren in Deutschland, die 2012 eröffnet und bis Ende 2016 beendet wurden, erhielten Gläubiger nach Angaben des Statistischen Bundesamts durchschnittlich 2,6 Prozent ihrer Forderungen zurück.

DKB

Diese Deckungsquote ergibt sich als Anteil des zur Verteilung verfügbaren Betrages (320 Millionen Euro) an den quotenberechtigten Forderungen der Gläubiger (12,4 Milliarden Euro). Die Verluste der Gläubiger betrugen damit 12,1 Milliarden Euro.

Bei Insolvenzverfahren von Unternehmen lag die Deckungsquote bei 4,1 Prozent. Bei Verbraucherinsolvenzverfahren war sie mit 1,5 Prozent deutlich geringer. Insgesamt hatten die Gläubiger bei Unternehmensinsolvenzen Verluste in Höhe von knapp 5,4 Milliarden Euro. Bei Verbraucherinsolvenzen summierten sich die Verluste auf rund 3,4 Milliarden Euro und bei den übrigen Insolvenzverfahren auf rund 3,3 Milliarden Euro.

Verfahrensdauer bei Unternehmensinsolvenzverfahren deutlich länger

Von den 137.655 im Jahr 2012 eröffneten Insolvenzverfahren in Deutschland wurden 87,8 Prozent bis zum Jahresende 2016 beendet. Dabei konnten von den 21.312 eröffneten Insolvenzverfahren von Unternehmen lediglich 57,7 Prozent abgeschlossen werden. Die Verfahrensdauer bei Verbraucherinsolvenzen war deutlich kürzer: 95 Prozent der 95.560 eröffneten Verfahren wurden bis Ende 2016 beendet.

Sanierungserfolge oft bei hohen Forderungssummen

Bei 521 Unternehmensinsolvenzverfahren, die im Jahr 2012 eröffnet wurden, erfolgte eine Sanierung. Dabei wurden 11.560 Arbeitsplätze gesichert. Besonders häufig gab es einen Sanierungserfolg bei Insolvenzverfahren mit hohen Forderungssummen. So konnten beispielsweise bei Verfahren mit Forderungen ab 5 Millionen Euro 35,5 Prozent der Unternehmen saniert werden. Sehr geringen Sanierungserfolg hatten dagegen Verfahren mit niedrigen Forderungen: Nur bei 1,3 Prozent der Unternehmen mit Forderungen unter 50.000 Euro erfolgte eine Sanierung.

(Destatis / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 28.03.2018, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.