27.03.2018 | Studie

Studie zur Anwendung des Gemeinnützigkeitsrechts durch Finanzämter

Eine repräsentative Studie hat Finanzämter in Deutschland darauf überprüft, ob sie das Gemeinnützigkeitsrecht gleichmäßig anwenden. Gleiche Satzungen wurden von etwa der Hälfte der reagierenden Finanzämter als gemeinnützig anerkannt, von der anderen Hälfte nicht.

DKB

Die Studie "Engagiert Euch - nicht?" wurde am 22. März in Berlin vorgestellt. Die Otto Brenner Stiftung hat die groß angelegte empirische Untersuchung finanziell unterstützt und deren Veröffentlichung durch das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) ermöglicht. Zentraler Befund: Statt zivilgesellschaftliches Engagement großzügig zu fördern und rechtlich abzusichern, führe das Gemeinnützigkeitsrecht zu Rechtsunsicherheit für demokratisches Engagement.

Satzung dreier kontruierter Vereine an Finanzämter geschickt

Für die Studie wurden drei Vereine konstruiert, die sich mit ihrer Arbeit politisch einmischen, um selbstlos die Allgemeinheit zu fördern. Deren Satzungen wurden an je ein Drittel der zuständigen Finanzämter geschickt - mit gleichlautenden Briefen und der Bitte, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu prüfen. 166 Antworten gingen ein, bevor das Bundesfinanzministerium auf die Studie aufmerksam geworden sei und Anweisung erteilt habe, nicht (mehr) zu antworten.

Mehr Klarheit in der Abgabenordnung wünschenswert

In der Praxis gebe es einen großen Widerspruch zwischen den offiziellen Aufforderungen, sich politisch für Demokratie und Menschenrechte zu engagieren, und den gesetzlichen Regeln der Gemeinnützigkeit, kritisiert Stefan Diefenbach-Trommer, Autor der Studie. Diesen Widerspruch müsse der Bundestag als Gesetzgeber auflösen und in die Abgabenordnung klar und deutlich schreiben, welches Engagement gefördert werden soll. Mit mehr Klarheit könnten auch die Finanzämter besser arbeiten und würden Initiativen nicht bereits bei ihrer Gründung ausgebremst. "Leider interpretiert die Finanzverwaltung auch den neuen Zweck zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements so einschränkend, dass viele gute Ideen für unsere Gesellschaft nicht als gemeinnützig anerkannt werden." ergänzt Dr. Ansgar Klein, Geschäftsführer des BBE.

Zum Download der Studie

(Otto Brenner Stiftung / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 27.03.2018, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.