01.03.2018 | Fördermittel

EZ-Kleinprojektefonds für gemeinnützige Organisationen

Der EZ-Kleinprojektefonds der Schmitz-Stiftungen fördert Projekte der Entwicklungszusammenarbeit, die einen unmittelbaren Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen benachteiligter Menschen in Entwicklungsländern leisten. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die ihren Sitz in Westdeutschland haben.

Voraussetzung für die Antragstellung ist die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Außerdem müssen die Organisationen mindestens ein Jahr tätig sein und ihre Aktivitäten in einem Jahres- oder Tätigkeitsbericht nachweisen.

Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 25.000 Euro. Bis zu 75 Prozent der Gesamtprojektsumme können bezuschusst werden. Eine Eigenleistung der Antragsteller in Höhe von 25 Prozent muss in Deutschland aufgebracht werden. Eine Projektlaufzeit von bis zu einem Jahr ist möglich.

Der EZ-Kleinprojektefonds der Schmitz-Stiftungen erhält maßgebliche Mittel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Weiterführende Informationen bieten die Schmitz-Stiftungen auf ihrer Website.

(Dt. Stifterzentrum / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 01.03.2018, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.