01.03.2018 | Hamburgisches OVG

Keine Verwendung personenbezogener Daten deutscher WhatsApp-Nutzer durch Facebook

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden, dass Facebook die personenbezogenen Daten deutscher WhatsApp-Nutzer vorerst nicht auf der Grundlage der bisher abgeforderten Einwilligung erheben und speichern darf.

DKB

Mit seiner Entscheidung (Az. 5 Bs 93/17) bestätigt das OVG die vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg, das einen Eilantrag von Facebook gegen eine sofort vollziehbare Untersagungsverfügung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit abgelehnt hatte.

Es sei zwar offen, ob deutsches Datenschutzrecht zur Anwendung gelange und – wenn ja – ob der Datenschutzbeauftragte gegen Facebook mit Sitz in Irland vorgehen dürfe. Die seit August 2016 von Facebook abgeforderte Zustimmung der WhatsApp-Nutzer zu den neuen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien entspreche jedoch voraussichtlich nicht den deutschen Datenschutzvorschriften. Die vor diesem Hintergrund vorzunehmende Interessenabwägung führe zu einem Überwiegen der Interessen deutscher WhatsApp-Nutzer am Schutz ihrer personenbezogenen Daten.

(Hamb. OVG /  STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 01.03.2018, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.