20.02.2018 | Europäische Kommission

Mehrwertsteuer-Rückerstattungen in den Mitgliedstaaten werden geprüft

Die Europäische Kommission hat am 15. Februar 2018 eine Konformitätsprüfung eingeleitet, um zu prüfen, ob die Mehrwertsteuererstattungen an Unternehmen in den EU-Mitgliedstaaten mit dem geltenden EU-Recht und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Einklang stehen.

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Der fehlende Zugang zu einem einfachen und schnellen Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer könne erhebliche Auswirkungen auf die Cashflows und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen haben, betont die Kommission. Dies gelte insbesondere für die kleinsten Unternehmen, die es sich nicht leisten könnten, lange und beschwerliche Verfahren durchlaufen zu müssen, um die Mehrwertsteuer zu erhalten, die ihnen vom Staat geschuldet wird.

Erstattungsverfahren kommen auf den Prüfstand

In den nächsten acht Monaten werden die Steuervorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten überprüft, um sicherzustellen, dass die Erstattungsverfahren es den Unternehmen ermöglichen, Mehrwertsteuerguthaben sowohl im eigenen Land als auch in anderen EU-Ländern schnell und einfach zurückzufordern. In der Studie wird beispielsweise untersucht, wie lange es dauert, bis die Verfahren in jedem Land abgeschlossen sind, und welche unnötigen Hürden im System bestehen, die finanzielle Risiken für die Unternehmen mit sich bringen können.

Einheitlicher Mehrwertsteuerraum angestrebt

Die Kommission könnte nach eigenen Angaben beschließen, bei Verstößen gegen die Vorschriften Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Diese Maßnahme sei Teil ihrer Bemühungen um einen einheitlichen Mehrwertsteuerraum, in dem der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen, insbesondere für Kleinstunternehmen und KMU, drastisch reduziert wird.

(EU-Kommisssion / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 20.02.2018, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.