15.02.2018 | Urteil

Verdeckte Gewinnausschüttungen lösen keine Schenkungsteuer aus

DKB

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung in Form von überhöhten Mietzahlungen an eine nahestehende Person des Gesellschafters nicht zu einer Schenkung durch die Gesellschaft führt. Damit hat er die Beurteilung des vorinstanzlichen Finanzgerichts (FG) Münster im Ergebnis bestätigt.

Der Kläger ist Geschäftsführer einer GmbH, deren Alleingesellschafterin seine Ehefrau ist. Er vermietete ein Grundstück und verschiedene Maschinen an die GmbH zu einem - wie sich nach einer Betriebsprüfung herausstellte - überhöhten Mietpreis. Die Mietverträge hatte auch die Ehefrau mitunterschrieben. Dies führte zum Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen der GmbH an die Ehefrau.

Das Finanzamt nahm in Höhe der verdeckten Gewinnausschüttungen zudem freigiebige Zuwendungen der GmbH an den Kläger an und setzte diesbezüglich Schenkungsteuer fest. Der hiergegen erhobenen Klage gab das FG Münster statt und begründete dies im Wesentlichen damit, dass die Mietzahlungen beim Kläger in voller Höhe zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führten. Diese Beträge dürften nicht zusätzlich der Schenkungsteuer unterworfen werden.

Die hiergegen eingelegte Revision hat der BFH mit Urteil vom 13. September 2017 (Az. II R 54/15) zurückgewiesen. Zur Begründung führte er aus, dass sowohl offene als auch verdeckte Gewinnausschüttungen nicht freigiebig erfolgten, sondern im Hinblick auf die gesellschaftsvertraglichen Rechte des Gesellschafters. Bei überhöhten Entgeltzahlungen an eine dem Gesellschafter nahestehende Person könne daher keine Schenkung durch die Gesellschaft angenommen werden, wenn der Gesellschafter - wie im Streitfall die Ehefrau des Klägers - an der zugrunde liegenden Vereinbarung mitgewirkt hat. Der BFH hat damit seine frühere gegenteilige Rechtsprechung aufgegeben. Er hat jedoch darauf hingewiesen, dass im Streitfall eine Schenkung der Ehefrau an den Kläger in Betracht kommt.

(FG Münster / BFH / STB Web)

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