19.12.2017 | Bundeswirtschaftsministerium

Neuer Beruf „Kaufmann und Kauffrau im E-Commerce“

Durch die Ausbildungsordnung für den neu geschaffenen Beruf „Kaufmann und Kauffrau im E-Commerce“ kann die Branche ab dem 1. August 2018 erstmals die künftigen Fachkräfte für den E-Commerce passgenau ausbilden.

Neben der wachsenden Zahl an reinen Online-Händlern, sind auch im Einzelhandel mindestens ein Drittel der Unternehmen (ca. 80.000) im Online-Handel tätig. Dadurch entstehen neue Tätigkeitsfelder, Prozesse und Geschäftsmodelle mit eigenen Arbeitsweisen und Vorgängen. Dies sind zum Beispiel die Auswahl und der Einsatz von Online-Vertriebskanälen, die Bewirtschaftung von Online-Shops oder Online-Buchungsportalen oder Online-Marketing. Diese neuen Tätigkeitsfelder werden jetzt durch den neuen Ausbildungsberuf abgedeckt.

Der neue Beruf soll schwerpunktmäßig im Handel (Groß- und Einzelhandel) ausgebildet werden, aber auch in anderen Branchen wie zum Beispiel in Tourismusunternehmen, bei Dienstleistungsanbietern oder bei Herstellern.

(BMWi / STB Web)

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