10.11.2017 | Bundesfinanzministerium

Er­geb­nis­se der aktuellen Steu­er­schät­zun­g

Bund, Länder und Gemeinden können auch in den nächsten Jahren mit höheren Steuereinnahmen rechnen. Nach der Prognose des Arbeitskreises Steuerschätzungen werden die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen von 734,2 Mrd. Euro im Jahr 2017 auf 889,6 Mrd. Euro im Jahr 2022 steigen.

Grafik: Steuerschätzung im November 2017, © BMF

Verglichen mit der Steuerschätzung vom Mai 2017 werden die Steuereinnahmen im Jahr 2017 insgesamt um 1,8 Mrd. Euro höher ausfallen. Für den Bund ergeben sich im laufenden Jahr Mehreinnahmen von 0,2 Mrd. Euro. Länder und Gemeinden haben Mehreinnahmen von 3,3 Mrd. Euro bzw. 1,7 Mrd. Euro.

Auch für die Jahre 2018 bis 2021 wird das Steueraufkommen über der Schätzung vom Mai 2017 liegen.

Grundlagen der Steuerschätzung: BIP, Löhne und Gehälter, Unternehmens- und Vermögenseinkommen 

Der Steuerschätzung werden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2017 der Bundesregierung zugrunde gelegt. Die Bundesregierung erwartet hiernach für dieses Jahr einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um real + 2,0 Prozent und + 1,9 Prozent für das kommende Jahr. Für das nominale Bruttoinlandsprodukt werden folgende Veränderungsraten projiziert:

  • + 3,5 Prozent für das Jahr 2017,
  • + 3,6 Prozent für das Jahr 2018,
  • + 3,4 Prozent für das Jahr 2019 sowie
  • je + 3,1 Prozent für die Jahre 2020 bis 2022.

Die Erwartungen für die als gesamtwirtschaftliche Bemessungsgrundlage für die Steuerschätzung relevanten Bruttolöhne und -gehälter wurden im Rahmen der aktuellen Herbstprojektion gegenüber der Frühjahrsprojektion 2017 wie folgt angepasst:

  • + 4,3 Prozent für 2017
  • + 3,9 Prozent für 2018,
  • + 3,7 Prozent für 2019
  • je + 3,2 Prozent für die Jahre 2020 bis 2022.

Die Unternehmens- und Vermögenseinkommen sind die zentrale Bezugsgröße für die gewinnabhängigen Steuerarten. Für diese Bezugsgröße wird mit folgenden Zuwachsraten gerechnet:

  • + 1,9 Prozent für 2017,
  • + 3,3 Prozent für 2018 und
  • + 3,0 Prozent für 2019
  • je + 3,1 Prozent für die Jahre 2020 bis 2022.

Die Schätzung geht vom geltenden Steuerrecht aus. 

Ergebnis der 152. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 7. bis 9. November 2017

(BMF / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 10.11.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.