25.10.2017 | Statistik

3,3 Millionen Einsprüche bei der Finanzverwaltung in 2016

In der Finanzverwaltung stapeln sich die Einsprüche: Zwar sind im vergangenen Jahr 3,9 Prozent weniger Einsprüche eingegangen, dennoch lagen am Jahresende 2,4 Millionen unerledigte Einsprüche dort.

In der Finanzverwaltung stapeln sich die Einsprüche. (Foto: © rdnzl - Fotolia.com)

Die meisten Einsprüche sind erfolgreich: So wurden 63,5 Prozent der Einsprüche durch Abhilfe erledigt. Rund ein Fünftel (22,5 Prozent) nahmen die Steuerpflichtigen dagegen zurück. Einspruchsentscheidungen gab es in 13 Prozent der Fälle. Das sind Zahlen, die das Bundesministerium der Finanzen aus den Einspruchsstatistiken der Steuerverwaltungen der Länder zusammengestellt hat.

Zum Stichtag 31.12.2015 lagen noch rund 2,5 Millionen unerledigte Einsprüche bei den Finanzämtern, am Jahresende 2016 waren es knapp 2,4 Millionen.

Abhilfen beruhten häufig darauf, dass erst im Einspruchsverfahren Steuererklärungen abgegeben oder Aufwendungen geltend gemacht werden, betont das Ministerium. Ferner könne Einsprüchen, die im Hinblick auf anhängige gerichtliche Musterverfahren eingelegt wurden, durch Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks in den angefochtenen Steuerbescheid abgeholfen worden sein. Aus einer Abhilfe könn daher nicht automatisch geschlossen werden, dass der angefochtene Bescheid fehlerhaft war.

Im Jahr 2016 wurden gegen die Finanzämter 61.018 Klagen erhoben; dies entspricht einem Prozentsatz von rund 1,8 Prozent der insgesamt erledigten Einsprüche.

(BMF / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 25.10.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.