17.10.2017 | Steuerkanzleien

Fachassistent/in für Rechnungswesen und Controlling wird eingeführt

Die Bundeskammerversammlung hat am 18. September 2017 beschlossen, einen neuen Fachassistenten für Rechnungswesen und Controlling einzuführen.

Neue Forbildungsmöglichkeit für Steuerfachangestellte und ähnlich qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (Foto: © Jeanette Dietl - Fotolia.com)

Der Bedarf an betriebswirtschaftlicher Beratung durch Steuerberaterinnen und Steuerberater sei in den vergangenen Jahren stark gestiegen, da Mandanten beispielsweise Beratungen in der Unternehmensnachfolge benötigen, so die Bundessteuerberaterkammer (BStBK). Um Kanzleien dabei zu unterstützen, ihren Mandanten ein breiteres Leistungsportfolio und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern attraktive Aufstiegschancen anbieten zu können, wurde die neue Fortbildungsmöglichkeit geschaffen.

Geht es nach dem Willen der 120 Delegierten, soll der Tätigkeitsschwerpunkt des Fachassistenten in den Bereichen internes und externes Rechnungswesen, Buchführung und Bilanzierung, betriebswirtschaftliche Auswertung, Controlling und Jahresabschlusserstellung sowie integrierte Unternehmensplanung liegen.

Die Fortbildung richtet sich an ausgebildete Steuerfachangestellte und Auszubildende mit gleichwertiger Berufsausbildung (z. B. Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann); aber auch Akademiker mit einem dreijährigen Hochschulstudium können sich weiter qualifizieren.

Die Steuerberaterkammern werden – aufgrund der originären Zuständigkeit der Länder für Bildungspolitik – den Berufsbildungsausschüssen der Länder die Prüfungsordnung und einen Anforderungskatalog zur Genehmigung vorlegen, damit sich im Jahr 2019 die ersten Kandidaten zur Prüfung anmelden können.

(BStBK / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 17.10.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.