11.10.2017 | Sozialgericht Berlin

Wann wird Ausbildung zur Ausbeutung? - Entscheidung im Ärztestreit über Weiterbildungsassistenten

Das Sozialgericht Berlin hat mit Urteil vom 13. September 2017 im Ärztestreit über Weiterbildungsassistenten entschieden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Wie das Gericht weiter mitteilt sind noch rund 60 weitere Fälle wegen Honorarkürzungen aufgrund der Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten anhängig.  

Die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten - also eines bereits approbierten Arztes, der zur Erlangung der Facharzt-Anerkennung in einer Facharztpraxis ausgebildet wird - darf vom ausbildenden Arzt nicht zur Vergrößerung seiner Kassenpraxis oder zur Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs genutzt werden, so die aktuelle Entscheidung. Ein derartiger Missbrauch von Weiterbildungsassistenten als billige Arbeitskräfte berechtigt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zu Honorarkürzungen.

Ab wieviel Fallzahlen ist die Praxis zu groß?

Allerdings könne nicht automatisch von einem unzulässigen Praxisumfang ausgegangen werden, sobald die Zahl der behandelten Patienten das Doppelte des durchschnittlich Üblichen beträgt. Erst ab einem Praxisumfang von 250 Prozent über dem Durchschnitt der Fachgruppe liegt ein übergroßer – und damit eine Honorarkürzung rechtfertigender – Praxisumfang vor. Selbst dann muss die KV zusätzlich noch beweisen, dass der überdurchschnittliche Praxisumfang auch tatsächlich auf dem missbräuchlichen Einsatz von Assistenten beruht.

KV trägt Beweislast

Im entschiedenen Fall hatte die KV einer Vertragsärztin, die seit mehreren Jahren eine Weiterbildungsassistentin beschäftigt, das Honorar um insgesamt rund 32.000 Euro gekürzt, weil die Fallzahlen 200 Prozent über dem Durchschnitt gelegen hatten. Das reichte dem Gericht nicht aus als Begründung, so dass die KV das Honorar nun nachzahlen muss.

(SG Berlin / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 11.10.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.