05.09.2017 | Finanzausschuss

Cum/Cum: Bundesregierung kann keine Angaben zum Volumen der Steuerausfälle machen

Der Finanzausschuss hat sich am 4. September 2017 mit der steuerlichen Behandlung von sogenannten Cum/Cum-Transaktionen und einem entsprechenden BMF-Schreiben beschäftigt.

In dem BMF-Schreiben vom 17. Juli 2017 wird geregelt, wie mit solchen Geschäften umgegangen werden soll. Ein Gestaltungsmissbrauch liegt danach vor, wenn es durch die Übertragung von Wertpapieren rund um den Dividendenstichtag zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil kommt. Ein Gestaltungsmissbrauch wird unter anderem dann angenommen, wenn ein wirtschaftlicher Grund für das Geschäft fehlt und dadurch im Wesentlichen nur ein Steuervorteil entsteht.

Sechs Varianten der Cum/Cum-Geschäfte

In der Sitzung erläuterte der Vertreter der Bundesregierung, den Cum/Cum-Gestaltungen sei seit 2016 durch eine Gesetzesänderung die Grundlage entzogen worden. Es gehe in dem vom BMF mit den Bundesländern abgestimmten Schreiben um die Altfälle. Das Schreiben, in dem unter anderem sechs Varianten der Cum/Cum-Geschäfte dargelegt werden, führe zu einem einheitlichen Umgang mit den Fällen. Wie viele Fälle jetzt untersucht würden und wie hoch das Volumen möglicher Steuerausfälle sei, konnte der Vertreter der Bundesregierung nicht sagen. Er verwies auf eine derzeit von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durchgeführte Umfrage.

Bündnis 90/Die Grünen kritisieren Vorgehen

Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auf deren Bestreben die Sitzung angesetzt worden war, wurde kritisiert, dass die Bundesregierung den Entwurf des Schreibens vom 17. Juli nicht dem Ausschuss vorgelegt habe, wie dies zugesagt worden sei. Die Kritik wurde von der Bundesregierung zurückgewiesen.

Dies teilte der Pressedienst des Deutschen Bundestags (hib) mit.

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 05.09.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.