23.08.2017 | Automatisiertes Fahren

Bundesregierung: Ethik-Regeln für Fahrcomputer

Bundesminister Alexander Dobrindt ‎hat am 23.8.2017 im Kabinett den Bericht der Ethik-Kommission zum automatisierten Fahren vorgestellt. Das Experten-Gremium hat darin Leitlinien für die Programmierung automatisierter Fahrsysteme entwickelt.‎ Das Kabinett hat einen Maßnahmenplan zur Umsetzung der Ergebnisse beschlossen.‎

Der Bericht der Ethik-Kommission umfasst insgesamt 20 Thesen.

Kernpunkte sind:

  • Das automatisierte und vernetzte Fahren ist ethisch geboten, wenn die Systeme weniger Unfälle verursachen als menschliche Fahrer (positive Risikobilanz).‎
  • Sachschaden geht vor Personenschaden: In Gefahrensituationen hat der Schutz menschlichen Lebens immer höchste Priorität.
  • Bei unausweichlichen Unfallsituationen ist jede Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen (Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution) unzulässig.
  • In jeder Fahrsituation muss klar geregelt und erkennbar sein, wer für die Fahraufgabe zuständig ist: Der Mensch oder der Computer.
  • Wer fährt, muss dokumentiert und gespeichert werden (u.a. zur Klärung möglicher Haftungsfragen).
  • Der Fahrer muss grundsätzlich selbst über Weitergabe und Verwendung seiner Fahrzeugdaten entscheiden können (Datensouveränität).

Die Ethik-Kommission des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bestand aus 14 Wissenschaftlern und Experten aus den Fachrichtungen Ethik, Recht und Technik zusammen. Dazu zählen u.a. Verkehrsexperten, Rechtswissenschaftler, Informatiker, Ingenieure, Philosophen, Theologen, Verbraucherschutz-, Verbands- und Unternehmensvertreter. ‎

Den gesamten Bericht der Ethik-Kommission finden Sie hier.

(BMVI / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 23.08.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.