29.07.2017 |

Künstlersozialabgabe sinkt auf 4,2 Prozent

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt im Jahr 2018 von 4,8 auf 4,2 Prozent. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Juni einen entsprechenden Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2018 in die Ressortabstimmung gegeben.

Der Künstlersozialabgabesatz geht damit im zweiten Jahr hintereinander zurück und liegt im Jahr 2018 um einen Prozentpunkt niedriger als 2016 (5,2 Prozent). Dies sei im Wesentlichen das Ergebnis der verstärkten Prüf- und Beratungstätigkeit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes zu Beginn des Jahres 2015, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). In den Jahren 2015 und 2016 wurden rund 50.000 abgabepflichtige Unternehmen neu erfasst. Darüber hinaus haben sich im selben Zeitraum ca. 17.000 abgabepflichtige Unternehmen bei der Künstlersozialkasse gemeldet.

Derzeit rund 185.000 Versicherte

Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 185.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 4,8 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

Bei der Künstlersozialabgabe-Verordnung handelt es sich um eine Ministerverordnung ohne Kabinettbeschluss. Die Verordnung soll bis spätestens Ende September 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

(BMAS / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 29.07.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.