17.07.2017 | Studie

Keine Verlängerung der Verjährungsfrist bei Mängeln am Bau

Reichen fünf Jahre als Garantie für Bauherren? Ja, meint das Institut für Baurecht e.V. und empfiehlt dem Bundesjustizministerium, an der bisherigen Regelung festzuhalten.

Das Institut für Baurecht e.V. aus Hannover hat den Abschlussbericht zur „Untersuchung der Erforderlichkeit einer Verlängerung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Bauwerken“ vorgelegt. Im Auftrag des BMJV sollte geklärt werden, ob und in welchem Umfang eine Verlängerung der gesetzlichen Verjährungsfrist für Mängelansprüche von derzeit fünf Jahren angezeigt ist.

Das Votum der Forscher ist eindeutig: Die derzeitige gesetzliche Verjährungsfrist ist angemessen, eine Verlängerung nicht notwendig. Es könne davon ausgegangen werden, dass schwerwiegende Mängel nach Ablauf der Fünfjahres-Frist regelmäßig nicht zu verzeichnen sind. 90 Prozent aller Schadensfälle würden während der ersten fünf Jahre nach Baufertigstellung auftreten.

(STB Web)

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