06.07.2017 | Entgelttransparenzgesetz

Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit tritt in Kraft

Das Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen tritt am 6. Juli 2017 in Kraft. Es soll eine klare Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot und mehr Gleichstellung von Männern und Frauen schaffen.

Das neue Gesetz enthält folgende Bausteine:

  • Individueller Auskunftsanspruch: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.
  • Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.
  • Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.

Das Gesetz zielt auf die Durchsetzung des bereits seit über 50 Jahren geltenden Anspruches von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Es soll den Rechtsrahmen verbessern und schafft neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben auch beim Entgelt voranzutreiben.

Weiterführende Informationen:

Broschüre "Das Entgelttransparenzgesetz" vom Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

(BMFSFJ / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 06.07.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.