10.07.2017 | Digitalisierung

Elektronische Signatur statt Schnur und Siegel

Notarielle Urkunden sollen künftig nicht mehr ausschließlich in Papierform aufbewahrt werden. Fortan werden die Dokumente in einem elektronischen Urkundenarchiv digital gespeichert.

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Nach einem im Juni 2017 verkündeten Gesetz sollen Notare ihre Urkunden zukünftig elektronisch aufbewahren. Dafür wird die Bundesnotarkammer Schritt für Schritt in den nächsten vier Jahren das Elektronische Urkundenarchiv einrichten. An diesem Ort werden die Notardokumente für 100 Jahre gespeichert. Damit diese dort abgelegt werden können, müssen Notare die Urkunden digitalisieren, qualifiziert elektronisch signieren und verschlüsseln. Eine Ausfertigung der Urkunde in Papierform können die Beteiligten aber auch weiterhin erhalten.

Die Digitalisierung ermöglicht, dass sämtliche Notarurkunden von Gerichten, Ämtern, Banken und anderen Stellen sofort elektronisch verwendet werden können. Statt zeit- und ressourcenaufwendigem Archivieren und Einscannen von Papierdokumenten können digitale Urkunden direkt in elektronischen Aktensystemen weiterverarbeitet werden. Das beschleunigt den Verarbeitungsprozess der Dokumente und entlastet die Justiz.

(BNotK / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 10.07.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.