03.07.2017 | Finanzausschuss

Neufassung des Gemeinnützigkeitsrechts abgelehnt

Eine von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangte Neufassung des Gemeinnützigkeitsrechts ist vom Finanzausschuss am 28. Juni 2017 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen abgelehnt worden.

Gegenstand war des abgelehnten Antrags war eine Anpassung und Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts, um eine angemessene Rechtssicherheit und die Gleichbehandlung verschiedener zivilgesellschaftlicher Akteure sicherzustellen. Die heutigen Regelungen hätten dazu geführt, dass Akteure mit gleichen oder ähnlichen Aktivitäten in dem einen Bundesland als gemeinnützig gelten würden und in dem anderen nicht. Gemeinnützige Organisationen würden zudem bei politischen Äußerungen Gefahr laufen, ihre Gemeinnützigkeitsstatus zu verlieren. Außerdem sollen der Zweckkatalog der Abgabenordnung überarbeitet und ein öffentlich einsehbares Gemeinnützigkeitsregister geschaffen werden.

Wie es in dem Antrag heißt, trage auch der Katalog an gemeinnützigen Zwecken in der Abgabenordnung zur Rechtsunsicherheit bei. Viele zivilgesellschaftliche Themen würden darin nicht berücksichtigt und entsprechende Einrichtungen müssten sich andere Zwecke aus der Abgabenordnung zu eigen machen, um als gemeinnützig anerkannt zu werden.

Die SPD-Fraktion sah zwar "Verbesserungspotenzial" im Gemeinnützigkeitsrecht. Der Antrag sei aber unzureichend.

Dies teilte der Pressedienst des Deutschen Bundestags (hib) mit.

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 03.07.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.