27.06.2017 | FG Münster

Klage via Elster ist unzulässig

Wie digital sind Steuerverwaltung und Justiz heute? Tatsächlich gibt es wohl noch Nachholbedarf. Jedenfalls ist eine Klage, die elektronisch über das Elster-Portal an das Finanzamt übermittelt wird, unzulässig, befand das Finanzgericht Münster.

Im verhandelten Fall ging es um eine am letzten Tag der Klagefrist erhobene Klage. So ging über das Elster-Portal ein; an das Finanzgericht gelangte sie von dort aus per E-Mail. Das Gericht wies die Klage kurzerhand als unzulässig ab, weil der Kläger die Klage nicht innerhalb der Klagefrist in der vorgeschriebenen Schriftform erhoben habe. Für die Schriftform sei grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift erforderlich, um den Aussteller unzweifelhaft zu identifizieren und um sicherzustellen, dass es sich um eine verbindliche Prozesserklärung handele.

Die elektronische Form entspreche diesen Voraussetzungen nur dann, wenn sie eine elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz enthalte. Dies sei bei einer Übermittlung durch das Elster-Portal nicht der Fall, da dieses zur Identifizierung lediglich ein persönliches elektronisches Zertifikat, jedoch keine qualifizierte Signatur verwende.

(FG Münster / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 27.06.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.