03.06.2017 | Gesetzesänderung

Kindergeldanspruch zeitlich begrenzt, Ehegatten automatisch in Steuerklasse IV

Im Rahmen des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes, dem der Bundesrat am 2. Juni 2017 zugestimmt hat und das eigentlich insbesondere Maßnahmen gegen Briefkastenfirmen zum Gegenstand hat, wurden auch Änderungen beim Kindergeld und bei der steuerlichen Eingruppierung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern beschlossen.

Das Kindergeld kann künftig nur noch sechs Monate rückwirkend beantragt werden kann.

Außerdem erfolgt die Einstufung beider Ehegatten nach der Heirat bzw. eingetragnen Lebenspartnern nach der Begründung ihrer Lebenspartnerschaft automatisch in Steuerklasse IV. Dies gilt auch, wenn nur einer der beiden ein Gehalt bezieht. Die Änderung geht auf eine Forderung der Länder zurück. Zur Begründung hatten sie auf die erheblichen Probleme bei der bisherigen Einstufung in die Klassen III und IV verwiesen.

Beide Änderungen werden zum 1. Januar 2018 wirksam.

(Bundesrat / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 03.06.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.