31.05.2017 | Gesundheitswirtschaft

Eckpunkte zur Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft vorgelegt

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 31. Mai 2017 Eckpunkte zur Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft vorgelegt. Diese sollen die Entwicklung beschleunigen und innovative Start-ups auf diesem Markt zu unterstützen.

Folgende Eckpunkte wurden identifiziert:

  • Förderung von Unternehmen der deutschen Gesundheitswirtschaft bei der Entwicklung von digitalisierten, ganzheitlichen Lösungen;
  • Verbesserung des Zugang von Start-ups in die Regelversorgung der Krankenkassen (Erstattung der Leistungen durch die Krankenkassen);
  • Unterstützung beim Zugang zu Risikokapital;
  • Schaffung von Experimentierräumen, d.h. bestimmte Regularien temporär oder lokal so anpassen, dass Innovationen leichter möglich werden, sowie Abbau der Hemmnisse für telemedizinische Leistungen bei Ärzten;
  • Förderung digitaler Investitionen in Krankenhäusern;
  • Bessere Nutzung von Gesundheitsdaten zur Verbesserung bestehender Diagnose- und Therapieverfahren;
  • Umsetzung eines einheitlichen Datenschutzes unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung;
  • Erleichterungen für Telemedizinische Anwendungen;
  • Einheitliche Standards für Telematikinfrastruktur, um grundsätzlich jedem Unternehmen zu ermöglichen, eine gesetzeskonforme elektronische Patientenakte anzubieten.

Download des kompletten Eckpunktepapies beim BMWi

(BMWi / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 31.05.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.