12.05.2017 | Reformen

Bundesrat: Grünes Licht für automatisiertes Fahren

Vollautomatisierte Autos könnten bald zum Alltag auf deutschen Straßen gehören. Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 einem Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 30. März 2017 zugestimmt, der die Nutzung dieser Technik regelt.

Nach dem Gesetz sind künftig auch solche Fahrzeuge zugelassen, bei denen das technische System für eine bestimmte Zeit oder in bestimmten Situationen die Steuerung übernehmen kann. Die letzte Verantwortung verbleibt allerdings beim Menschen. Der oder die Fahrerin muss jederzeit in die automatisierten Systeme eingreifen können, beispielsweise wenn sich die Wetterbedingungen für die Sensoren zu sehr verschlechtern.

Blackbox für die Schuldfrage

Im Falle eines Unfalls oder bei technischem Versagen übernimmt eine Blackbox die Suche nach dem Schuldigen. Das Gerät zeichnet die wesentlichen Daten der Fahrt auf. Damit lässt sich nach einem Unfall klären, ob die Technik und damit der Hersteller oder der Mensch Schuld hat. Außerdem stellt die Aufzeichnung sicher, dass sich dieser nicht pauschal auf ein Versagen des automatisierten Systems berufen kann.

Gesetz nur ein erster Schritt

In einer das Gesetz begleitenden Entschließung vom 12. Mai 2017 unterstreicht der Bundesrat, dass ein verbindlicher rechtlicher Rahmen für Hersteller und Verbraucher unerlässlich sei. Die neuen Regelungen hält er nur für einen ersten Schritt zur rechtsicheren und wirtschaftlichen Nutzung des hoch- und vollautomatisierten Fahrens.

(Bundesrat / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 12.05.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.