05.05.2017 | Mittelstand

KfW erweitert Innovationsförderung um den Schwerpunkt Digitalisierung

Die KfW ("Kreditanstalt für Wiederaufbau") unterstützt ab dem 1. Juli 2017 gezielt die digitale Transformation und die Innovationstätigkeit des Mittelstandes mit neuen Förderprogrammen. Dies teilten das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die KfW mit.

Der neue "ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit" ist zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben breit einsetzbar:

  • Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen und Verfahren – beispielsweise die Vernetzung der Produktionssysteme unter dem Stichwort Industrie 4.0.
  • Maßnahmen zur Ausrichtung der Unternehmensstrategie bzw. Unternehmensorganisation auf die Digitalisierung.
  • Innovationsvorhaben, bei denen Unternehmen neue oder substantiell verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln.

Zudem steht das Programm allen Unternehmen, die im Sinne des Programms Horizon 2020 der Europäischen Union als innovativ gelten, zur Abdeckung ihres Finanzierungsbedarfs offen. Hierzu zählen z. B. schnell wachsende Unternehmen oder Unternehmen mit besonders hohen Ausgaben für Forschung und Entwicklung. Kernelement der Förderung ist eine optionale Haftungsfreistellung in Höhe von 70 Prozent für Kredite an Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern. Die KfW kann einen umfangreichen Teil des Ausfallrisikos übernehmen und so den durchleitenden Hausbanken die Kreditvergabe erleichtern.

Etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler

Im zweiten neuen Programm „ERP-Mezzanine für Innovation“ bietet die KfW Finanzierungspakete aus Fremd- und Nachrangkapital speziell zur langfristigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse oder Dienstleistungen sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung an. Aus dem Programm werden sowohl Vorhaben unterstützt, die für das antragstellende Unternehmen neu sind, als auch solche, die sich vom Stand der Technik in der EU abheben.

Beide Programme richten sich an etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler in Deutschland mit einem jährlichen Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. Euro. Die Konditionen sind aus Mitteln des ERP-Sondervermögens und des Bundeshaushalts verbilligt.

(BMWi / KfW / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 05.05.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.