05.05.2017 | Steuererklärung

Steuererklärung auch für steuerbefreite Vereine Pflicht

Bei steuerbefreiten Vereinen und Stiftungen prüft das Finanzamt alle drei Jahre die Voraussetzungen für die Befreiung. Dazu müssen sie eine Steuererklärung abgeben und Unterlagen einreichen.

Die Finanzämter prüfen in der Regel alle drei Jahre, ob Vereine und Organisationen (z. B. Stiftungen), die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, in der zurückliegenden Zeit mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllt haben. Dazu müssen die Vereine bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung abgeben und Kopien ihrer Kassenberichte und Tätigkeits- bzw. Geschäftsberichte beifügen.

Da der dreijährige Prüfungszeitraum nicht bei allen Vereinen identisch ist, sind von der jetzt beginnenden Überprüfung nicht sämtliche Vereine betroffen. Viele haben aber in den letzten Tagen eine schriftliche Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe der genannten Unterlagen erhalten.

Darauf weist das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz hin.

(LfS Rh.-Pfalz / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 05.05.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.