26.04.2017 | Finanzausschuss

Änderung beim Kindergeld beschlossen

Kindergeld soll in Zukunft nicht mehr für mehrere Jahre rückwirkend gezahlt werden können. Der Finanzausschuss fasste am 26. April 2017 einen entsprechenden Beschluss und fügte eine Änderung Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ein.

Abweichend von der regulären Festsetzungsfrist von vier Jahren nach § 169 AO sieht die Neuregelung vor, dass Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend ausgezahlt werden kann. Wie die Bundesregierung in der Begründung schreibt, soll das Kindergeld im laufenden Kalenderjahr die steuerliche Freistellung des Existenzminiums sicherstellen. Hierfür sei eine mehrjährige Rückwirkung nicht erforderlich, da Anträge auf Kindergeld "regelmäßig zeitnah" gestellt würden.

Auf Nachfragen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen erklärte ein Vertreter der Bundesregierung, das Thema sei aufgegriffen worden, um Anreize für betrügerisches Verhalten zu reduzieren. Die Oppositionsfraktionen lehnten den Änderungsantrag ab, die Koalitionsfraktionen waren dafür.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung insgesamt wurde mit Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Mit dem Gesetz werden Konsequenzen aus der Veröffentlichung der sogenannten "Panama Papers" gezogen und Steuerumgehungsmöglichkeiten mittels der Gründung und Nutzung von Briefkastenfirmen verhindert. Durch zusätzliche Auskunfts- und Informationspflichten sollen die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Feststellung von im Ausland angesiedelten Domizilgesellschaften (wie Briefkastenfirmen auch genannt werden) verbessert werden.

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 26.04.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.