05.04.2017 | Reformen, quo vaditis?

Studie untersucht Alternativen zum Ehegattensplitting

Die Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag könnte bis zu gut 15 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen erzielen. Außerdem würde sie die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöhen. Zu diesem Ergebnis kommt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) in einer aktuellen Studie.

Das Ehegattensplitting wird seit längerer Zeit kontrovers diskutiert. Kritisiert wird vor allem, dass der Status Quo in erster Linie Alleinverdiener-Ehepaare mit hohen Einkommen begünstigt und sich negativ auf die Arbeitsanreize von Zweitverdienern – in der Regel Frauen – auswirkt.

"Wenn man die Mehreinnahmen in den Ausbau und die qualitative Verbesserung von Kitas und Ganztagsschulen investiert, würde dies vor allem Familien mit Kindern – ob mit oder ohne Trauschein – zugutekommen. Belastet würden vor allem besserverdienende Ehepaare mit ungleich hohem Einkommen", sagt DIW-Ökonomin Katharina Wrohlich. Die Abschaffung des Ehegattensplittings würde auch spürbare Beschäftigungseffekte auslösen, da es die Arbeitsanreize für verheiratete Frauen erhöht. Daraus würden zusätzliche Einnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen entstehen.

Bei einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag werden beide Partner getrennt zur Einkommensteuer veranlagt. Hat einer von ihnen kein zu versteuerndes Einkommen oder liegt dieses unter dem Grundfreibetrag, so kann der andere den zweiten Grundfreibetrag beziehungsweise den nicht ausgeschöpften Teil davon von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Dadurch entspricht dieses Modell den verfassungsrechtlichen Anforderungen, dass Unterhaltsleistungen zwischen den Partnern zumindest bis zur Höhe des Existenzminimums steuerlich berücksichtigt werden müssen.

(DIW Berlin / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 05.04.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.