24.03.2017 | Gesundheitswesen

Bundesärztekammer stellt Behandlungsfehlerstatistik vor

Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen haben 2016 bundesweit insgesamt 7.639 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen (Vorjahr 7.215). Es lag in 2.245 Fällen ein Behandlungsfehler vor (Vorjahr 2.132). Dies teilte die Bundesärztekammer mit.

Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. In 1.845 Fällen lag ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel vor, der einen kausalen Gesundheitsschaden zur Folge hatte und einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. 

Gleichzeitig verwies Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer, auf die Gesamtzahl der Behandlungsfälle in Klinik und Praxis. Demnach stiegen die ambulanten Behandlungsfälle zwischen den Jahren 2004 und 2015 um 160 Millionen auf mittlerweile 696 Millionen. Ähnlich sieht es in den Krankenhäusern aus. Dort erhöhte sich die Zahl der Behandlungsfälle im gleichen Zeitraum um mehr als 2,5 Millionen auf fast 19,8 Millionen Fälle. 

Wenn ein Fehler passiert, können sich Patientinnen und Patienten an die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern wenden. Dort sind Fachgutachter tätig, die gemeinsam mit Juristen prüfen, ob ein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt ist oder nicht. Es genügt ein formloser Antrag. Das Gutachten sowie die abschließende Bewertung sind für Patienten kostenfrei.

Download der Behandlungsfehler-Statistik 2016

(BÄK / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 24.03.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.