25.01.2017 | Stiftungen

Haftungsrisiken treiben deutsche Stiftungen um

Im gegenwärtigen Niedrigzinsumfeld sind verantwortliche Stiftungsorgane vermehrt Haftungsrisiken ausgesetzt. Eine aktuelle Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen untersucht dies gezielt.

Zwar gab es bisher nur bei 2,9 Prozent der befragten Stiftungen einen oder mehrere Haftungsfälle, die Umfrage verdeutlicht jedoch, dass die große Mehrheit Maßnahmen zum Schutz vor Haftungsfällen ergreift und Informationen zu Haftungsfragen einholt. Gezeigt hat sich auch, dass nicht-ehrenamtliche Stiftungsvorstände die Problematik stärker im Blick haben als ehrenamtliche, für die per Gesetz eine Haftungsprivilegierung besteht. Dennoch bestätigen insgesamt über 90 Prozent der befragten Vorstände, sich trotz Risiken nicht von einer erneuten Vorstandstätigkeit abhalten zu lassen.

Der Vorstand einer Stiftung zeichnet für alle Stiftungsbelange verantwortlich. Darunter fallen insbesondere die Erfüllung des Stiftungszwecks und die Vermögensverwaltung. Dabei ist das Vermögen regelmäßig dauerhaft und ungeschmälert zu erhalten. Es muss gewissenhaft angelegt werden, um die in der Satzung festgeschriebenen Zwecke durch die Erträge erfüllen zu können.

Verband empfiehlt Ausarbeitung von Anlagerichtlinien

"Heutzutage gibt es auch für Stiftungsvorstände keine Vermögensanlage mehr ohne Risiko. Daher müssen sich Stiftungen noch stärker mit Haftungsfragen, dem Vermögensmanagement und dem Zusammenspiel von Kapital und Wirkung beschäftigen. Einen Anfang zu machen, ist nicht schwer: Ganz konkret empfehlen wir Stiftungen im ersten Schritt die Ausarbeitung von Anlagerichtlinien und deren Abstimmung mit den zuständigen Behörden." erläutert Felix Oldenburg, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Die aktuelle Befragung zeigt, dass bereits annähernd die Hälfte der befragten Stiftungen, die über Anlagerichtlinien verfügen, sie den zuständigen Behörden zur Kenntnis gegeben haben. Kleine Stiftungen taten dies im Vergleich zu großen dabei deutlich häufiger.

(Verband Dt. Stiftungen / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 25.01.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.