16.03.2017 | Mindestlohn

Zoll kontrolliert weniger Arbeitgeber

Nach Angaben der Bundesregierung hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im vergangenen Jahr weniger Betriebe wegen Verstößen gegen die Mindestlohn- und andere Vorschriften kontrolliert, aber insgesamt höhere Geldbußen festgesetzt.

Die Zahl der von der FKS geprüften Arbeitgeber ging im vergangenen Jahr von 43.637 im Jahre 2015 auf 40.374 zurück. Stark rückläufig war etwa die Zahl der geprüften Arbeitgeber im Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Sie sank von 16.681 auf 13.473. Auch im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe war die Zahl rückläufig. Waren 2015 noch 7.287 Arbeitgeber im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe geprüft worden, so waren es 2016 nur noch 6.030.

Insgesamt leitete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit im vergangenen Jahr 126.315 Ermittlungsverfahren ein, davon 1.651 wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns, 1.782 wegen Nichtgewährung branchenspezifischer Mindestlöhne und 113 wegen Verstoßes gegen die Lohnuntergrenze. 2015 waren es 128.432 Ermittlungsverfahren gewesen. Die häufigsten Ermittlungsverfahren - insgesamt 122.769 - betrafen Leistungsmissbrauch, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, unerlaubte Ausländerbeschäftigung sowie Aufzeichnungs- und Meldepflichtverstöße. Die Summe der verhängten Geldbußen stieg von 43,4 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 48,7 Millionen Euro im vergangenen Jahr an. 1,5 Millionen Euro Geldbuße wurden wegen Nichtgewährung des Mindestlohns verhängt, 16,5 Millionen Euro wegen Nichtgewährung branchenspezifischer Mindestlöhne und 1,5 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Lohnuntergrenze.

Dies teilte der Pressedienst des Deutschen Bundestags mit.

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 16.03.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.