01.03.2017 | Gesetzliche Mindestlöhne in der EU

Gesetzliche Mindestlöhne in Westeuropa zwischen 8,79 und 11,27 Euro

Die Mindestlöhne in den 22 von 28 EU-Staaten, die über eine allgemeine gesetzliche Untergrenze verfügen, sind zuletzt im Durchschnitt kräftig gewachsen. 21 Staaten haben ihre Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2017 oder unterjährig im Jahr 2016 angehoben. Das zeigt der neue Mindestlohnbericht der Hans-Böckler-Stiftung.

Der deutsche Mindestlohn ist mit 8,84 Euro pro Stunde spürbar niedriger als die Lohnuntergrenzen in den westeuropäischen Euro-Staaten, die mindestens 9,25 Euro Stundenlohn vorsehen, in Luxemburg sogar 11,27 Euro. Der Mindestlohn in Großbritannien liegt in Euro umgerechnet mit 8,79 Euro auf dem gleichen Niveau, wäre ohne die jüngste Abwertung des Britischen Pfundes aber deutlich höher.

Nominal legten die Mindestlöhne 2016 im Mittel der EU-Länder um 5,0 Prozent zu gegenüber 3,0 Prozent 2015. Dabei gab es weiterhin erhebliche Unterschiede. In West- und Südeuropa reichten die nominalen Anhebungen von 0,9 Prozent in Frankreich über 2,0 Prozent in Belgien und 4,0 Prozent in Deutschland bis zu 7,5 Prozent in Großbritannien und 8,1 Prozent in Spanien. In Osteuropa stiegen die Mindestlöhne überall um nominal mindestens fünf Prozent, in Polen, Tschechien, den meisten baltischen Staaten, Bulgarien, Ungarn und Rumänien sogar zwischen 8,1 und 19 Prozent.

In fast allen EU-Ländern lag die Mindestlohnentwicklung über der – meist sehr niedrigen – Inflationsrate. Die reale mittlere Erhöhung der Mindestlöhne betrug daher 2016 4,6 Prozent, das ist der höchste Zuwachs seit der Jahrtausendwende.

(Böckler / STB Web)

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