22.02.2017 | Interview

Der Steuerautomat

Von Alexandra Buba **

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gibt es seit Jahresbeginn auch eine rechtliche Grundlage für das, was in Finanzämtern schon länger erprobt wird: die vollautomatische Besteuerung. Doch beides hat seine Grenzen: Das Gesetz lässt Fragen offen, das Verfahren ist noch lange nicht ausgereift.

Automat
(Foto: © spudnique / photocase.de)

Die Wissenschaftlerin Dr. Nadja Braun Binder* erforscht am Deutschen Forschungsinsitut für öffentliche Verwaltung in Speyer die Transformation des Staates in Zeiten der Digitalisierung. Vor allem die neuen gesetzlichen Regelungen zum Risikomanagement, das die Finanzverwaltung im Zuge der vollautomatischen Besteuerung vorsehen muss, geben der Juristin zu denken.

STB Web:
Frau Dr. Braun Binder, was ist neu am Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens im Hinblick auf die vollautomatische Besteuerung?

Dr. Braun Binder:
Es ist die erste gesetzliche Grundlage zu diesem Thema. Seitdem gibt es drei relevante Stellen in der Abgabenordnung: § 155 Abs. 4 verankert den Grundsatz, dass die Finanzbehörden überhaupt ausschließlich automationsgestützt Steuerbescheide erlassen dürfen, ohne dass es dazu eines menschlichen Eingreifens bedarf.

§ 150 Abs. 7 besagt, dass im vollautomatisierten Verfahren ein Freitextfeld zur Verfügung stehen muss, in das der Steuerpflichtige ihm relevant erscheinende zusätzliche Informationen oder abweichende Angaben einfügen kann. Das ist nicht nur eine zusätzliche Option, sondern sogar gesetzliche Verpflichtung für den Steuerbürger. Unterlässt er hier Angaben, die dazu führen würden, dass Sachverhalte anders beurteilt werden müssen, macht er sich unter Umständen strafbar.

Die dritte Stelle findet sich in § 88 Abs. 5. Hier ist die Grundlage für ein verpflichtendes Risikomanagement geschaffen worden. Es müssen Kriterien vorgesehen werden, die dazu führen, dass Erklärungen ausgefiltert und manuell bearbeitet werden. Außerdem ist eine Zufallsauswahl vorgeschrieben, damit kein Steuerpflichtiger davon ausgehen kann, dass über seine Erklärung ohnehin niemand mehr darüber schaut.

STB Web:
Gerade die Regelungen zum Risikomanagement machen Sie als Schwachstelle aus. Weshalb?

Dr. Braun Binder:
Das Problem besteht darin, dass der Gesetzgeber verankert hat, dass die Grundsätze des Risikomanagementsystem nicht öffentlich gemacht werden. Das ist verständlich – sie könnten sonst leicht ausgehebelt werden. Dem entgegen steht allerdings das Recht auf informationelle Selbstbestimmung entgegen. Wie kann ich als Steuerpflichtiger beurteilen, ob die Daten, nach denen mein Risikoprofil erstellt wird, überhaupt richtig sind, wenn ich sie nicht kennen darf? Das macht die Sache schwierig und wird künftig vermutlich noch die Gerichte beschäftigen.

STB Web:
Außerdem soll das Verfahren ja auch immer auf Zielerfüllung getestet werden...

Dr. Braun Binder:
Genau, auch hier wird es problematisch. Denn das Gesetz lässt offen, wer diese Prüfung überhaupt übernehmen soll. Außerdem ist nicht geregelt, wie geprüft werden soll. Worum soll es überhaupt geben? Um eine Output-Kontrolle? Um eine Überprüfung der Algorithmen? Das alles bleibt im Dunklen. Nach meinem Dafürhalten hätte hier im Sinne der Gewaltenteilung die Legislative der Exekutive genaue Vorgaben machen sollen.

STB Web:
Dennoch sehen Sie die vollautomatische Besteuerung eher positiv. Weshalb?

Dr. Braun Binder:
Man muss ehrlicherweise einräumen, dass das Besteuerungsverfahren ohne effizienzsteigernde Maßnahmen in der Zukunft nicht mehr zu bewerkstelligen ist. Dazu ist das Steuerrecht zu komplex. Schon in der Vergangenheit waren immer die Finanzen das erste Feld in der Verwaltung, das technische Möglichkeiten eingesetzt hat, denken Sie an die Lochkartencomputer. Das kommt nicht von ungefähr. Das Besteuerungsverfahren als Massenverfahren ist sonst für den Staat nicht beherrschbar.

STB Web:
Wird die Finanzverwaltung damit auch wieder Maßstab für andere Bereiche werden?

Dr. Braun Binder:
Definitiv. Schon jetzt kamen in letzter Minute noch das Verwaltungsverfahrensgesetz und das Sozialgesetzbuch X hinzu, die analoge Regelungen erfuhren – allerdings noch weitaus weniger detailliert als das bei der Finanzverwaltung der Fall ist.

STB Web:
Wie, glauben Sie, werden Steuerbürger und Berater auf das Verfahren reagieren?

Dr. Braun Binder:
Ich persönlich bin schon sehr gespannt, wie sich die Praxis des Freitextfeldes entwickeln wird. Machen die Bürger mehrheitlich keine Angaben? Oder geben sie sogar Dinge an, die gar nicht relevant sind, nur um die Garantie zu haben, dass noch einmal jemand über ihre Erklärung sieht? Denn das ist eindeutig so geregelt: Wann immer das Freitextfeld Angaben enthält, muss die Erklärung ausgesondert werden und ein Sachbearbeiter sich des Vorgangs annehmen. Wie er dann damit verfährt – ob er sie beispielsweise einfach wieder in den automatischen Prozess zurückgibt – ist offen.

Dr. Braun Binder:
Damit können Berater und Bürger zwar nicht explizit wählen, ob sie eine Bearbeitung durch einen Sachbearbeiter oder die Maschine bevorzugen, haben aber faktisch doch eine Wahlmöglichkeit. Wie sie damit umgehen, wird spannend zu sehen sein.

STB Web:
Wie weit ist das Verfahren in der Praxis bereits gereift?

Dr. Braun Binder:
Wir wissen, dass heute bereits testweise vollautomatisierte Verfahren eingesetzt werden. Es gibt definitiv bereits Bescheide, die ohne menschliche Intervention erstellt werden. Das erschließt sich etwa aus parlamentarischen Dokumentationen.

Wesentlich ist vielleicht noch zu wissen: Das Gesetz schließt grundsätzlich alle Steuerarten ein und betrifft damit nicht nur Bürger, sondern auch Unternehmen.

* Dr. jur. Nadja Braun Binder, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bern (CH) und Helsinki (FI) und promovierte 2005 in Bern. Von 2001 bis 2011 arbeitete sie in der Schweizer Bundeskanzlei, zuerst als Juristin in der Sektion Politische Rechte und Projektleiterin e-voting, die letzten drei Jahre als Leiterin der Sektion Recht. Seit 2012 arbeitet sie am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (Speyer) als Forschungsreferentin, wo sie seit 2016 auch den Programmbereich „Transformation des in Zeiten der Digitalisierung“ koordiniert.

** Das Gespräch führte Alexandra Buba, M. A., freie Wirtschaftsjournalistin. Weitere Informationen unter: www.medientext.com

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 22.02.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.