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Steuerberater-Newsletter - Der Newsletter, der Sie und Ihre Kanzlei weiterbringt!

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  • Erscheinungsweise monatlich
  • Abonnenten: rund 5.200 (Stand: September 2009)
  • Deutsche Nationalbibliothek: ISSN 1864-3299
  • Erstausgabe: 01.02.2003

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Archiv: Die letzten Ausgaben zur Ansicht

  • Ausgabe 01/2010 vom 27.01.2010
  • Ausgabe 12/2009 vom 16.12.2009
  • Ausgabe 11/2009 vom 25.11.2009
  • Ausgabe 10/2009 vom 21.10.2009
  • Ausgabe 09/2009 vom 23.09.2009
  • Ausgabe 08/2009 vom 22.08.2009
  • Ausgabe 07/2009 vom 22.07.2009 Ansicht schließen
    Steuerberater-Newsletter Nr. 07/2009

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    Steuerberater-Newsletter von STB Web
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    Der Newsletter, der Sie und Ihre Kanzlei weiterbringt!

    Ausgabe Nr. 07/2009 - 22.07.2009
    5.239 Abonnenten

    Deutsche Nationalbibliothek: ISSN 1864-3299

    STB Web - Portal fuer Steuerberater
    http://www.stb-web.de

    STB Web - Internetagentur fuer Kanzleien
    http://www.stb-web-solutions.de

    STB Web - Content-Services fuer Kanzlei-Homepages
    http://www.stb-web.de/nl/content.php


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    Inhalt der heutigen Ausgabe:
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    Heute aktuell
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    1. BFH: Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als
        Arbeitslohn


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    Weitere Meldungen
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    2. Istversteuerung: Erhoehung der Umsatzgrenze ab 1. Juli 2009


    3. Beratungsbranche: Umsatz trotz Krise


    4. 5,3 Millionen Einsprueche bei den Finanzaemtern


    5. Gruenderinfos im Netz: Stitung Warentest vergleicht Portale



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    Kanzleimarketing und -management
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    6. Verbesserungspotenziale erkennen - Professionelles
        Beschwerdemanagement erhoeht Kundenzufriedenheit


    7. Google AdWords: Suchmaschinen-Marketing leicht gemacht?



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    Steuerrecht aktuell
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    8. Kindergeld: Beitraege zur Krankenversicherung mindern
        kindergeldschaedliche Einkuenfte


    9. Wann fuehren Aufwendungen des Arbeitgebers fuer eine
        Veranstaltung zu Arbeitslohn?


    10. Urteil zur privaten PKW-Nutzung des
          Gesellschafter-Geschaeftsfuehrers einer GmbH


    11. Erteilung einer Pensionszusage an einen
          GmbH-Geschaeftsfuehrer und verdeckte Gewinnausschuettung



    -----------------------------
    Berufsrecht
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    12. Berufshaftpflicht: Praemienzahlungen fuer angestellte
          Steuerberater kein Arbeitslohn


    13. Steuerberater darf neben seiner Berufsbezeichnung nicht den
          Zusatz 'zertifizierter Finanzplaner (FH)' fuehren



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    Zuguterletzt
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    14. Skurriles aus den Gerichtssaelen: Vorsicht fette schwarze
          Spinne!


    15. Ansichtssache: Gewerbe in Mietwohnung (mit Karikatur)




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    1. BFH: Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als
        Arbeitslohn
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    Fuer den Arbeitslohncharakter von Zukunftssicherungsleistungen
    kommt es laut BFH grundsaetzlich nicht darauf an, ob der
    Versicherungsfall bei dem beguenstigten Arbeitnehmer ueberhaupt
    eintritt und welche Leistungen dieser letztlich erhaelt. Dazu gab
    der BFH heute Vormittag vier Entscheidungen bekannt. Eine davon
    betrifft ausserdem die Frage, welche einkommensteuerrechtlichen
    Folgen das Ausscheiden des Arbeitgebers aus der
    Versorgungsanstalt fuer den Arbeitnehmer hat.

    Mehr dazu:
    http://www.stb-web.de/nl/article.php/id/3456



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    Die Kunst, das Honorar zu verkaufen

    Wie Sie die Honorarakzeptanz erhoehen

    Immer oefter hinterfragen Mandanten das Honorar oder beschweren
    sich ueber die Honorarhoehe. Die Krise tut ein Uebriges, um den
    Druck beim Mandanten zu verstaerken. Wie reagieren Sie in diesen
    Gespraechen? Haben Sie eine Loesung parat und vor allem eine
    schlagfertige Antwort, wenn der Mandant sagt "Das kann / will ich
    nicht bezahlen"? Wenn Sie sich gezielt auf diese Gespraeche
    vorbereiten, wirken Sie ueberzeugend und koennen dem Mandanten
    nachvollziehbar aufzeigen, warum Sie Ihr Geld wert sind.

    Tipps zur Vorbereitung und zahlreiche Gespraechsbeispiele
    erhalten Sie unter www.delfi-net.de. delfi-net, das Netzwerk
    zukunftsorientierter Steuerberater, ist die Plattform fuer aktive
    Kanzleien, die den Erfahrungsaustausch suchen und sich
    weiter­entwickeln wollen.

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    2. Istversteuerung: Erhoehung der Umsatzgrenze ab 1. Juli 2009
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    Mit dem juengst vom Bundestag verabschiedeten
    Buergerentlastungsgesetz soll das UStG dahingehend geaendert
    werden, dass sich der fuer die Istbesteuerung massgebliche
    Gesamtumsatz von 250.000 Euro auf 500.000 Euro erhoeht.

    Die Finanzbehoerden duerfen laut einem aktuellen BMF-Schreiben
    Antraegen auf Istbesteuerung - also der Berechnung der
    Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten - bereits vor dem
    offiziellen Inkrafttreten der Aenderungen entsprechen. Dies
    koenne im Vorgriff auf die zu erwartende Verkuendung im
    Bundesgesetzblatt geschehen.

    Mehr dazu und Link auf das BMF-Schreiben unter:

    http://www.stb-web.de/nl/article.php/id/3423



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    3. Beratungsbranche: Umsatz trotz Krise
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    Die anhaltende Wirtschaftskrise scheint den Steuerberatungs- und
    Pruefungsgesellschaften wenig anzuhaben. Die mittelstaendischen
    Beratungs- und Pruefungsunternehmen haben 2008 trotz
    Wirtschaftskrise ihre Umsaetze erhoehen koennen. Roedl & Partner,
    BDO Deutsche Warentreuhand AG und Ecovis meldeten in den
    vergangenen Wochen Umsatzsteigerungen bis zu rund 9 Prozent.

    Mehr dazu:

    http://www.stb-web.de/nl/article.php/id/3455



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    4. 5,3 Millionen Einsprueche bei den Finanzaemtern
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    Im vergangenen Jahr haben deutsche Steuerzahler rund 5,3
    Millionen Einsprueche gegen Entscheidungen des Finanzamts
    eingelegt. Wie das Bundesfinanzministerium in Berlin ausserdem
    mitteilt, sind bei dieser Zahl die Einsprueche im
    Lohnsteuerermaessigungsverfahren gegen die Entfernungspauschale
    nicht erfasst. Rund 42 % der Einsprueche gingen zu Gunsten der
    Steuerzahler aus.

    Mehr dazu:

    http://www.stb-web.de/nl/article.php/id/3430



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    5. Gruenderinfos im Netz: Stitung Warentest vergleicht Portale
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    Onlineportale fuer Existenzgruender sind eine feine Sache, wenn
    sie gut gemacht sind: Sie fassen Informationen zum Thema oder
    fuer bestimmte Gruenderzielgruppen zusammen. So ersparen
    sie Selbststaendigen, die im Netz nach Infos suchen, eine
    Menge Arbeit. Die Stiftung Warentest hat 14 Gruenderportale
    unter die Lupe genommen.

    Mehr dazu:

    http://www.stb-web.de/nl/article.php/id/3437




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    6. Verbesserungspotenziale erkennen - Professionelles
        Beschwerdemanagement erhoeht Kundenzufriedenheit
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    Von Maria A. Musold, Aalen


    Reklamationen gehoeren zum Geschaeftsalltag. Und die meisten
    verbinden mit Beschwerden Negatives. Dabei bieten sie Chancen,
    Mandanten zu binden. Trainerin Maria A. Musold erlaeutert, wie
    Sie mit einer Beschwerde richtig umgehen und Ihr
    Beschwerdemanagement optimieren:

    http://www.stb-web.de/nl/article.php/id/3439



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    7. Google AdWords: Suchmaschinen-Marketing leicht gemacht?
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    Von Manuela Maurer, STB Web, Muenchen


    Schnell auf die Spitzenplaetze der Suchmaschine Google gelangen,
    wer moechte das nicht? Google AdWords verspricht genau das: Gegen
    Bezahlung landet die jeweilige Kleinanzeige bei den gewuenschten
    Suchbegriffen ganz oben. Das klingt weit einfacher, als sich
    muehselig und mit viel Aufwand in den normalen Ergebnislisten ein
    gutes Ranking zu erarbeiten.

    Doch die Anforderungen an eine AdWords-Kampagne sind nicht
    weniger hoch: Kreativitaet, fundiertes Wissen ueber die
    anvisierte Zielgruppe, handwerkliches Geschick
    sowie eine sorgfaeltige Planung und Ueberwachung sind fuer den
    Erfolg mit Google AdWords unabdingbar.

    Lesen Sie dazu den Fachartikel von Manuela Maurer unter:

    http://www.stb-web.de/nl/article.php/id/3453



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    8. Kindergeld: Beitraege zur Krankenversicherung mindern
        kindergeldschaedliche Einkuenfte
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    Beitraege des Kindes zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken-
    und Pflegeversicherung sowie unvermeidbare Beitraege fuer eine
    private Kranken- und Pflegeversicherung mindern die Einkuenfte
    und Bezuege des Kindes auch dann, wenn das Kind im Rahmen
    einer Familienversicherung mitversichert ist.

    Dies hat das FG Muenster in einem jetzt veroeffentlichten Urteil
    vom 4. Juni 2009 entschieden.

    Mehr dazu:

    http://www.stb-web.de/nl/article.php/id/3441



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    9. Wann fuehren Aufwendungen des Arbeitgebers fuer eine
        Veranstaltung zu Arbeitslohn?
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    Der BFH hat entschieden, dass eine Veranstaltung des
    Arbeitgebers, die betriebliche und gesellschaftliche Bestandteile
    enthaelt, in Bezug auf den gesellschaftlichen Teil als
    Lohnzuwendung zu behandeln ist, wenn die Aufwendungen des
    Arbeitgebers insgesamt mehr als 110 Euro je Arbeitnehmer betragen
    haben.

    Mehr dazu:

    http://www.stb-web.de/nl/article.php/id/3410



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    10. Urteil zur privaten PKW-Nutzung des
          Gesellschafter-Geschaeftsfuehrers einer GmbH
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    Zum Arbeitslohn zaehlt der Bundesfinanzhof in staendiger
    Rechtsprechung auch die unentgeltliche bzw. verbilligte
    Ueberlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den
    Arbeitnehmer zur Privatnutzung und zwar auch dann, wenn es sich
    bei dem Arbeitnehmer um den beherrschenden
    Gesellschafter-Geschaeftsfuehrer einer GmbH handelt, dem die
    private Nutzung des PKW im Anstellungsvertrag ausdruecklich
    gestattet worden ist.

    Mehr dazu:

    http://www.stb-web.de/nl/article.php/id/3398



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    11. Erteilung einer Pensionszusage an einen
          GmbH-Geschaeftsfuehrer und verdeckte Gewinnausschuettung
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    Von Assessor jur. Harald Buering, Duesseldorf


    Mit dem Erteilen einer Pensionszusage an den Geschaeftsfuehrer
    oder die Geschaeftsfuehrerin einer Kapitalgesellschaft - wie
    etwa einer GmbH - sollte man sich auch bei nahen Angehoerigen
    etwas Zeit lassen. Sonst darf das Finanzamt schnell bei der
    dafuer gebildeten Pensionsrueckstellung von einer verdeckten
    Gewinnausschuettung ausgehen. Dies ergibt sich insbesondere
    aus einem aktuellen Urteil des saarlaendischen Finanzgerichtes.

    Mehr dazu:

    http://www.stb-web.de/nl/article.php/id/3418



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    12. Berufshaftpflicht: Praemienzahlungen fuer angestellte
          Steuerberater kein Arbeitslohn
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    Uebernimmt ein Arbeitgeber fuer seine angestellten Steuerberater
    die Praemien zur Berufshaftpflichtversicherung, fuehrt dies nicht
    zu Arbeitslohn. Darauf haben sich die Finanzbehoerden der Laender
    intern verstaendigt. Hintergrund waren Entscheidungen des BFH,
    der aehnliche Zahlungen bei Anwaelten als Arbeitslohn wertete.

    Mehr dazu:

    http://www.stb-web.de/nl/article.php/id/3431



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    13. Steuerberater darf neben seiner Berufsbezeichnung nicht den
          Zusatz 'zertifizierter Finanzplaner (FH)' fuehren
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    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Steuerberater neben
    seiner Berufsbezeichnung nicht den Zusatz "zertifizierter
    Finanzplaner (FH)" fuehren darf. Insbesondere liege keine weitere
    Berufsbezeichnung vor, weil die Bezeichnung lediglich den
    erfolgreichen Abschluss eines Lehrgangs an einer Fachhochschule
    bescheinige.

    Mehr dazu:

    http://www.stb-web.de/nl/article.php/id/3395



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    14. Skurriles aus den Gerichtssaelen: Vorsicht, fette schwarze
          Spinne!
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    Sie kennen die Szene sicherlich schon aus einschlaegigen
    Spielfilmen: "Nicht bewegen!" warnt der Held seinen Schuetzling
    mit Nachdruck und naehert sich der Diva in hoechster
    Konzentration, um im naechten Augenblick die Tarantel auf deren
    Schulter mit einem gekonnten Schnipp in den Dschungel
    zurueckzubefoerdern.

    Soviel Fuersorge wurde der Klaegerin im vorliegenden Fall nicht
    zuteil, als sie sich gemeinsam mit ihrem Ehemann dem Auto in der
    Tiefgarage ihrer Wohnanlage naeherte ...

    Was ihr dort widerfuhr, lesen Sie unter:

    http://www.stb-web.de/nl/article.php/id/3454



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    15. Ansichtssache: Gewerbe in Mietwohnung (mit Karikatur)
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    Wie der BGH kuerzlich entschied, muessen Vermieter gewerbliche
    oder freiberufliche Aktivitaeten ihrer Mieter in der Wohnung
    nicht
    dulden. Das regte sogleich die Phantasie unseres Karikaturisten
    an ...

    http://www.stb-web.de/nl/article.php/id/3457


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    +++ Hinweise aus dem Impressum:

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11.03.2010