Kurzarbeit verlängert, aber kürzer
Artikel vom: 07.12.2009
Das Bundeskabinett hat mit einer Verordnung die Sonderbedingungen für das Kurzarbeitergeld auf das nächste Jahr ausgedehnt. Allerdings wird die verlängerte Bezugsfrist von 24 Monaten auf 18 Monate verkürzt.
Die neue Verordnung regelt, dass die gesetzliche Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld auch 2010 ausgeweitet bleibt. Normalerweise wird das Kurzarbeitergeld nur für ein halbes Jahr gezahlt; wegen der Wirtschaftskrise hatte die Bundesregierung eine zweijährige Bezugszeit gewährt. Diese Ausnahmeregelung sollte zunächst Ende des Jahres auslaufen; mit der neuen Verordnung wird es nun im kommenden Jahr weiterhin längeres Kurzarbeitergeld geben, wenn auch nur noch für jeweils 18 Monate.
Zur Jahresmitte waren nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln 1,4 Millionen Menschen in Kurzarbeit. Der Arbeitsausfall entspreche etwa 450.000 Vollzeitstellen. Die Betroffenen müssen in der Regel erhebliche Gehaltseinbußen hinnehmen, haben aber weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bei der Rentenberechnung sind die Einschnitte in der Summe gering, da Arbeitnehmer in Kurzarbeit rentenversicherungspflichtig sind. Fragen zu den Auswirkungen von Kurzarbeit auf die späteren Rentenleistungen beantworten die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung am Servicetelefon unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-10004800.
(BMAS / DRV / IW / STB Web)
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